BESCHLUSSVORLAGE - GB II/407/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Umbaus der Ortsdurchfahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.03.2013
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I. Sachvortrag:
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt (Münchener Straße und Freisinger Landstraße) erfolgt ab Mai 2013. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung in der Münchener- und Freisinger Landstraße komplett erneuert. Die neuen Straßenbeleuchtungsanlagen werden in LED ausgeführt. Da es sich hierbei um eine komplette Ausbaumaßnahme in ganzen Straßenzügen handelt, wird gemäß Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 05.07.2011eine LED-Beleuchtung vorgesehen.
Von E. ON Bayern wurden zwei Angebote für ein- und zweiseitige Beleuchtung eingeholt. Bei der Variante 1 mit einseitiger Anordnung der Leuchten sind in der Münchener Straße 29 Leuchten und in der Freisinger Landstraße 17 Leuchten vorgesehen. Der Leuchtenabstand beträgt 36 m und die Masthöhe 8 m. Es handelt sich hierbei um Schreder Teceo 2 LED 127 W Leuchten.
Für den Fuß- und Radweg westlich der Münchener Straße zwischen Wasserturmstraße und B 471 alt werden 5 Hella Park LED 17 W Leuchten vorgesehen. Ebenfalls wird für den Fuß- und Radweg östlich der Freisinger Landstraße zwischen Türkenstraße und Lehrer-Stieglitz-Straße 5 Hella Park LED 17 W Leuchten vorgesehen. Die Masthöhe beträgt 4 m und der Leuchtenabstand 35 m.
Die Variante 2 sieht eine beidseitige Beleuchtung der Fahrbahn vor. Erforderlich werden 43 Schreder Teceo 2 LED 91 W Leuchten in der Münchener Straße und 25 Schreder Teceo 2 LED 91 W in der Freisinger Landstraße. Der Leuchtenabstand auf jeder Straßenseite beträgt 44 m, d.h. alle 22 m versetzt. Die Masthöhe beträgt 6 m.
Für den Fuß- und Radweg westlich der Münchener Straße zwischen Wasserturmstraße und B 471 alt sowie den Weg östlich der Freisinger Landstraße zwischen Türkenstraße und Lehrer-Stieglitz-Straße sind die gleichen Leuchten wie bei der Variante 1 vorgesehen.
Die Kosten der Variante 1 mit einseitiger Beleuchtung liegen für die Münchener Straße bei ca. 93.672,00 € brutto und für die Freisinger Landstraße bei ca. 62.624,00 € brutto. Die Gesamtkosten betragen ca. 156.296 €. Gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag mit E. ON Bayern übernimmt E. ON einen Kostenanteil von 30 % für Neu- und Ersatzbauten, wenn die Leuchten älter als 15 Jahre sind. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung ergeben sich für Variante 1 mit einseitiger Anordnung der Leuchten Kosten in Höhe von ca. 111.000,00 € brutto.
Bei der Variante 2 mit beidseitiger Straßenbeleuchtung betragen die Kosten für die Münchener Straße ca. 127.454,00 € brutto und für die Freisinger Landstraße ca. 78.446,00 € brutto. Die Gesamtkosten betragen ca. 205.900,00 € brutto. Unter Berücksichtigung des E. ON Werksbeitrags in Höhe von 30 % ergeben sich Kosten in Höhe von 146.000,00 € brutto.
Die Variante 2 mit beidseitiger Anordnung der Leuchten weist Vorteile wie gleichmäßige Ausleuchtung der Verkehrsflächen und niedrigere Masten (statt 8 m 6 m Masthöhe) auf.
Zusammenfassend betragen die Kosten für:
Variante 1: 111.000,00 € brutto
Variante 2: 146.000,00 € brutto
Bei der Variante 2 mit beidseitiger Beleuchtung ist eine weitere Alternative mit dem Einsatz von Avanza LED 71W Leuchten möglich. Anzahl, Masthöhe und Leuchtenabstand bleiben gleich wie bei Variante 2 mit Teceo Leuchten. Die Kosten hierfür betragen ca. 148.000,00 € brutto.
Unter Berücksichtigung, dass die Variante 1 mit einseitiger Anordnung um ca. 35.000 € bzw. 37.000,00 € kostengünstiger als Variante 2 mit beidseitiger Anordnung sowie weitere Vorteile wie niedrigere Betriebs- und Unterhaltskosten (weniger Leuchten, Masten und Kabel) ist aus Sicht der Verwaltung die Variante 1 zu empfehlen.
Für die geplanten Standorte der Leuchten liegen Pläne vor. Die genaue Festlegung der Standorte im Bereich Münchener – und Freisinger Landstraße wurde abgestimmt.
Die Beleuchtung entspricht den DIN Richtlinien für öffentliche Straßen.
Haushaltsmittel sind bei den Haushaltsstellen 6315.9500 in Höhe von 175.000 € und 6316.9500 in Höhe von 100.000 € vorhanden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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