ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/421/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 beschlossen, den Bebauungsplan NR. 140 „Südlich Seidl-Kreuz-Weg“ aufzustellen.

 

Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 22.04.“013. Aus diesem Grund kann der Bebauungsplan nur im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden.

 

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Ismaning und wird im Norden durch den Seidl-Kreuz-Weg, im Osten durch die Aschheimer Straße und Westen durch den Kernbach begrenzt.

Die Gemeinde Ismaning plant im Bereich südlich des Seidl-Kreuz-Weges, Ecke der Straße „Am Kernbach“ die Errichtung einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe. Im östlichen Anschluss daran soll eine Wohnbaufläche entstehen, welche bis zur Aschheimer Straße reicht, um die stete Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde befriedigen zu können.

Mit Realisierung der Planung werden voraussichtlich 4 freistehende Einfamilienhäuser, 44 Doppelhaushälften, 8 Reihenhäuser und ca. 66 – 68 Geschosswohnungen entstehen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bewohnerzahl von ca. 350 Einwohnern im Siedlungsgebiet.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 140 „Südlich Seidl-Kreuz-Weg“ nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 140 „Südlich Seidl-Kreuz-Weg“ nicht berührt werden. Des Weiteren wird beschlossen, von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

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Anlagen

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