BESCHLUSSVORLAGE - GB II/428/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage K.H. Grundbesitz ./. Freistaat Bayern wegen mehrer Anträge auf Vorbescheid auf den Fl.Nrn. 23/1 und 1839/1, nähe Brunnenweg, Gem. Garching; Urteil des Verwaltungsgerichtes München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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09.04.2013
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I. Sachvortrag:
Die Verwaltung gibt bekannt:
In der anhängigen Streitsache K.H. Grundbesitz ./. Freistaat Bayern wegen mehrerer Anträge auf Vor-bescheid für die Grundstücke, Fl.Nrn. 23/1 und 1839/1, nähe Brunnenweg, Gem. Garching, erging mit Schreiben vom 20.03.2013 das Urteil des Verwaltungsgerichtes München.
Das Verwaltungsgericht München stellt fest, dass die Klage unbegründet ist und die Klägerin keinen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides hat, da das Vorhaben dem Bebauungsplan Nr. 111 „Alter Ortskern“ widerspricht. Ferner wird festgestellt, dass
1) der Bebauungsplan rechtswirksam bekannt gemacht worden ist,
2) Abwägungsmängel von der Klägerin nicht geltend gemacht werden können,
3) der Bebauungsplan erforderlich i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ist,
4) und auch nicht nachträglich funktionslos geworden ist.
Da eine Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich ist, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Rechtsmittel von der Klägerin noch ausgeschöpft wird.
