ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/430/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Rahmen der Mittelanforderungen für den Haushalt 2013 wurden im Herbst letzten Jahres von der Verwaltung 1.920.000 € zur Errichtung und Ausbau der Sportstätten beantragt.

Als Einzelmaßnahmen wurden  beantragt:

  • Errichtung einer Sportanlage in Hochbrück an der B 13; BA 1
  • Kunstrasenspielfeld
  • Baseball-Anlage

Am 21.03.2013 verabschiedete der Stadtrat den Haushalt 2013. Unter der Haushaltsstelle 2.56000.9550 sind nun 1.076.000 € ausgewiesen ohne dabei Prioritäten für die Maßnahmen zu setzen.

Die Verwaltung benötigt nun dringend eine Entscheidung, mit welchen der Vorhaben begonnen werden soll.

Realistisch betrachtet stellt sich die Situation für die Verwaltung wie folgt dar:

 

  • Errichtung einer Sportanlage in Hochbrück an der B 13; BA 1

Für den Beginn der Baumaßnahme ist ein genehmigter Bauantrag, der wiederum ein Bauleitplanverfahren voraussetzt, erforderlich. Nach Auffassung der Verwaltung ist aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ein Baubeginn in diesem Jahr nicht realistisch. Mit einem geeigneten Planungsbüro sollte jedoch die Genehmigungsplanung vorangetrieben werden.

 

  • Kunstrasenspielfeld

Am 24.10.2012 stellte der VfR Garching den Antrag, dass die Stadt Garching 2013 ein Kunstrasenspielfeld schaffen soll. Im Antrag sind 2 Alternativen genannt; nämlich an der Sportanlage an der Schleißheimer Straße und am Garchinger Seestadion. Bedarf und Dringlichkeit sind im Antrag ausführlich dargestellt. Die Kosten beider Alternativen unterscheiden sich jedoch wesentlich. Ungeachtet der finanziellen Verhältnisse der Stadt Garching erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, das Tennenfeld in ein Kunstrasenspielfeld umzubauen. Am Seestadion sind derzeit 3 Vereine (Türkspor Garching, FC Hochbrück und VfR Garching) im Spielbetrieb. Selbst ein Teil der Jugendmannschaften kann entsprechend der Jahreszeiten zum Seestadion ausweichen.

Nach Rücksprache mit Kunstrasenspezialisten ist der Bau nur bis Ende Oktober möglich, da die Verarbeitung des Bodenaufbaus absolut trockene Witterungsverhältnisse erfordert.

Sollte der Auftrag an die Verwaltung hierzu erteilt werden, wäre eine rechtzeitige Umsetzung des Vorhabens möglich.

Die im Antrag des VfR Garching genannten Kosten von 500.000€ für ein Kunstrasenspielfeld am Seestadion betreffen eben nur den Kunstrasen. Hinzu kommen noch Kosten für eine komplett Umzäunung. Ferner muss im Rahmen der Grundlagenermittlung geklärt werden, ob bzw. welchen Belastungsgrad der Unterbau des Tennenspielfeldes (Schlacke) hat.

 

  • Baseballfeld

Vor etwa 25 Jahren haben die Garching Atomics e.V. einen Baseballverein gegründet. Begonnen hat Alles mit wenigen Mitgliedern und lediglich einem Übungs- und Trainingsbetrieb. Inzwischen ist der Verein auf über 170 Mitglieder angewachsen. Es gibt Jugend- und Herrenmannschaften im Wettkampfbetrieb. Aufgrund der erforderlichen Spielfeldgröße ist das vorhandene Feld am Sportgelände an der Schleißheimer Straße für eine Bayernligazugehörigkeit schlichtweg unzureichend. Hinzu kommt, dass innerhalb der Spielfeldumzäunung ein Flutlichtmasten steht, der eigens gesichert werden muss. Für beide Missstände muss der Verein in jedem Punktspiel der Herren Strafen an den Verband zahlen.

Auch Sicherheitstechnisch ist das Spielfeld unmittelbar angrenzend an die Trainingsfelder der Fußballer äußerst gefährlich. Im Trainingsbetrieb kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen zu befürchten ist, dass ein Kind von einem Baseball getroffen wird.

In den letzten Jahren wurde bereits über die Verlagerung auf das Grundstück nordöstlich des Garchinger Seestadions grundsätzlich diskutiert. Im Haushalt waren in den vergangenen Jahren deshalb 50.000 € genehmigt. Nach ersten Planungen und Kostenermittlungen ist für eine Baseballanlage mit mindestens 400.000 € zu rechnen; für  den Verein nicht zu stemmen. Auch hier müssen zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Analog zur Sportanlage Hochbrück sollte auch hier die Planung und Genehmigung vorangetrieben werden.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld vorangetrieben werden. Für beide anderen Maßnahmen sollten die Planungen vorangetrieben werden.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt das Tennenspielfeld am Garchinger Seestadion in ein Kunstrasenspielfeld umzubauen. Die Verwaltung hat hierzu ein geeignetes Büro zu beauftragen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Planungen sowohl für die Sportanlage Hochbrück als auch für das Baseballfeld voranzutreiben.

 

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