ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/434/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in den Sitzungen vom  26.07.2012 die Projektgenehmigung für die Erweiterung der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück nach dem Entwurf des Architekturbüros Franz Weber Architekten, erteilt. Gemäß Terminplan wurde mit dem Bau Anfang April begonnen.

 

Die vertraglich geforderten qualitativen und technischen Vorgaben, die in der Sitzung des Stadtrates vom 22.03.2012 beschlossen wurden, sehen vor, dass alle städtischen Neubauten mit der Planung die Energieeinsparverordnung 2009 um mindestens 30% unterschreiten.

 

Es wurden verschiedene Maßnahmen durch den beauftragten Energieberater untersucht, um die Einhaltung und Unterschreitung der EnEV  um - 30% für die Erweiterung und den Neubau der FFW Hochbrück zu gewährleisten.

 

Die Planung der Erweiterung FFW Hochbrück beinhaltet keine energetische Ertüchtigung des Bestandes.

 

Eine Reihe von Maßnahmenvarianten wurden unter Benehmen der Verwaltung für die Erweiterung und den Neubau der Feuerwehr durch den beauftragten Energieberater berechnet.

 

Die folgenden Maßnahmen sind zusätzlich nötig, um den geforderten Stand (EnEV 2009 – 30%) zu erreichen:

 

1.Gebäudehülle:

a.Außenwand Waschplatz 36,5cm Poroton T14 +12cm WDVS 032 – wurde bereits in Planung aufgenommen

b.Flachdach mit 16cm PUR 028 i.M – wurde bereits in Planung aufgenommen

c.Steildach über Waschplatz mit 30cm Mineralwolle im Gefachbereich – wurde bereits in Planung aufgenommen

 

Gemäß AB Weber bleiben diese Änderungen kostenneutral.

 

2.Anlagentechnik:

Die Berechnung bezieht sich auf einen zukünftigen Anschluss an das Geothermie-Fernwärmenetz (EWG – Energie - Wende-Garching). Allerdings hängt der tatsächliche Anschlusszeitraum vom Energieversorger ab, der die Trasse verlegt. Zurzeit befindet sich der nächste Anschlusspunkt ca. 200m entfernt vom Grundstück.

Laut EWG ist die Errichtung einer regenerativen Fernwärmeversorgung für das Objekt prinzipiell vorgesehen.

 

 

Kommentar des Energieberaters:

„Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt seit 1.1.2009 und muss generell für Neubauten parallel zur EnEV eingehalten werden.

Dieses besagt, dass ein Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger (z.B. Biomasse, Umweltwärme, Solar, usw.) gedeckt werden muss. Die Mindestanteile sind je nach Energieträger unterschiedlich. Es ist aber auch eine Kombination möglich. Teilweise erneuerbare Energieträger und teilweise bessere Bauteile durch Einsparung von Energie.

 

Kommen keinerlei erneuerbare Energieträger zum Einsatz, dann muss als Ersatzmaßnahme der Jahresprimärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 % unterschritten werden.“

 

Die Erfüllung der Anforderungen der EnEV 2009 -30% als auch die Anforderungen des EEWärmeG sind mit dem gegenwärtigen Primärenergieanschluss (Gas-Brennwerttechnik) nicht zu erreichen!

 

 

Die Einhaltung der geforderten EnEV 2009 -30% ist demnach nur realisierbar, wenn ein zukünftiger Anschluss an den EWG-Fernwärmeanschluss erfolgt, der angestrebt werden sollte.

 

Die Anschlusskosten sind bisher noch nicht Gegenstand der Kostenberechnung.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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