BESCHLUSSVORLAGE - GB I/324/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückbau B11 - Durchgangsverkehr Rathausplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.04.2013
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 06.03.2013 stellte Frau Ahnert - Inhaberin des Hoyacker Hofes - den Antrag, während der Bauphase den Autoverkehr von der Telschowstraße kommend über den Rathausplatz zuzulassen. Gemäß ihren Ausführungen hat sie im Schnitt pro Monat 1000 Übernachtungen, welche sich jedoch meist auf Montag bis Freitag beschränken. Ca. 40 % Ihrer Gäste kommen mit dem Auto. Ohne Wochenenden sind das ca. 20 Autos pro Tag. Während des Oktoberfestes sind es ca. 35 bis 40 pro Tag.
Der nördliche Bauabschnitt – Hüterweg bis Lehrer-Stieglitz-Straße – ist auf den Zeitrahmen 13.05.2013 – 07.09.2013 festgesetzt. Das Oktoberfest 2013 beginnt in diesem Jahr am 21.09.2013. Zu diesem Zeitpunkt ist der nördliche Bauabschnitt wieder offen.
Entscheidungsgründe gegen den Durchgangsverkehr über den Rathausplatz:
Der Rathausplatz wurde als Fußgängerzone gewidmet und lediglich für den Anlieferungsverkehr frei gegeben.
In den Sommermonaten halten sich im Außenbereich des Eiscafés und im Café am Rathaus viele Passanten auf. Der Spielplatz auf dem Rathausplatz wird von vielen spielenden und tobenden Kindern genutzt. Auch wenn Eltern eine Aufsichtspflicht haben, so bedeutet dies nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Für sechsjährige Kinder betrachten Gerichte zum Beispiel Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Und genau an diesem Punkt sieht die Verwaltung die größte Gefahr, sollte der Rathausplatz für den Durchgangsverkehr freigegeben werden.
Die Bauphase erstreckt sich nicht nur über die Sommermonate, sondern liegt zudem
innerhalb der Pfingst- und Sommerferien. Demzufolge ist mit einem vermehrten Rad- und Fußgängeraufkommen zu rechnen. Oberste Priorität sollte die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für Kinder sein.
Hotelgäste mit Fahrzeugen haben normalerweise während der Bauphase den Umweg über die Schleißheimer Straße und die Freisinger Landstraße (Ecke Neuwirt) zu nehmen und müssen demnach lediglich eine Distanz von ca. 50 m (Hüterweg bis Zufahrt Hoyacker Hof) über die Baustelle fahren. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit erscheint dies zumutbar.
Erforderliche Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer Rathausplatzöffnung:
Würde man den Durchgangsverkehr über den Rathausplatz fahren lassen, wäre eine „Gelbmarkierung“ zur übersichtlichen Verkehrsführung aufzubringen, damit Verkehrsteilnehmer nicht kreuz und quer fahren. Die Fahrspuren müssten vom restlichen Fußgängerverkehr mittels Absperrbarken abgegrenzt werden. Dabei muss jedoch ein Zugang zum Rathaus als auch zu den Geschäften und dem Spielplatz auf der nördlichen Seite gegeben sein.
Auf Höhe der Bauminsel (zwischen Café am Rathaus und Rathausstüberl) wäre aufgrund der Breite nur ein einspuriger Verkehr möglich. Zusätzlich müsste auf Höhe des östlichen Rathauszugangs (Richtung Café am Rathaus) die eigentlich vorzusehende Fahrbahnabsperrung aufgehoben werden, damit hier der Anlieferverkehr einfädeln kann.
Im Falle einer Öffnung des Rathausplatzes müsste man aus Gleichheitsgrundsätzen auch den Anwohnern des Radeberger Weges den Zugang zu Ihrer Tiefgarage gestatten, was zusätzlichen Fahrverkehr nach sich ziehen würde.
Fazit
Die Verwaltung schlägt vor, den Rathausplatz im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht für den Durchgangsverkehr frei zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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