ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/335/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte die am 22.03.2012 vom Stadtrat gebilligte und zur Prüfung verwiesene Jahresrechnung 2011 in 5 Sitzungen. Die örtliche Prüfung wurde am 11.03.2013 beendet.

 

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

 

Neubau Kinderhaus

Friedhofserweiterung

Grünpflege

Personal

Behindertentoilette Bürgerhaus

Rechtsberatungskosten

 

Bei allen Bereichen gab es keine Anmerkungen.

 

Der Jahresabschluss ermöglichte noch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 10.278.078,59 € und an die Sonderrücklage U-Bahn von 490.235,26 €. Zudem wurden 812.794,86 € der allgemeinen Rücklage zugeführt. Geplant waren 406.200 €.

 


Die Jahresrechnung 2011 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Bezeichnung

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

1

2

3

4

5

1.

Soll-Einnahmen   *)

45.139.566,62

12.639.455,78

57.779.022,40

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

1.613.431,67

1.613.431,67

3.

./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste

-

1.749.200,00

1.749.200,00

4.

./. Abgang alte Kassen-einnahmereste

919.968,68

0,00

919.968,68

5.

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

44.219.597,94

12.503.687,45

56.723.285,39

 

 

 

 

 

6.

 

Soll-Ausgaben    *)

44.223.552,19

3.533.001,91

47.756.554,10

7.

+ Neue Haushalts-ausgabereste

0,00

10.441.656,86

10.441.656,86

8.

./. Abgang alte Haushalts-ausgabereste

0,00

1.470.971,32

1.470.971,32

9.

./. Abgang alte Kassen-ausgabereste

3.954,25

0,00

3.954,25

10.

Summe bereinigter  Soll-Ausgaben

44.219.597,94

12.503.687,45

56.723.285,39

11.

Ausgleich

0,00

0,00

0,00

 

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunale Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahressabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass das kommunale Vertretungsgremium mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2011 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2011.

 

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