ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/331/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Das Landratsamt München hat im Oktober 2012 die von der Stadt Garching b. München erlassenen Satzungen und Verordnungen hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechungen geprüft.

Für die „Satzung der Stadt Garching b. München über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) vom 22.10.2010“ wurden durch das Landratsamt München die §§ 1, 3, 16, 17, 21, 22, 28, 29 und 34 beanstandet.

Die erforderlichen Änderungen zu den §§ 1, 3, 16, 21, 22, 28, 29 und 34 wurden in der als Anlage beigefügten neuen Friedhofsatzung eingearbeitet.

Die Anmerkung zum § 17 wurde nicht ausgeführt. Ein Telefonat mit dem Landratsamt München hat ergeben, dass es sich hier um eine Empfehlung handelt. Die Stadt Garching b. München ist nicht verpflichtet, dieser Empfehlung nachzukommen. Aus Gründen der Rechtssicherheit für den Bürger und die Verwaltung wird daher auf einen Wegfall der Grabmalgenehmigungspflicht verzichtet.

Außerdem wurden einige redaktionelle Änderungen in die Satzung eingearbeitet.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Stadtrat beschließt den Erlass der geänderten Friedhofsatzung. Gleichzeitig ist die Satzung der Stadt Garching b. München über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) vom 22.10.2010 außer Kraft zu setzen.

 

Die neue Friedhofsatzung vom 25.04.2013 ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

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Anlagen

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