ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/460/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 12.03.2013 wurde dem Landratsamt die Entscheidung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses bezüglich der Zurückstellung des Bauleitplanverfahrens Nr. 152 „Nördlich Schleißheimer Kanal“ vom 07.03.2013 mitgeteilt.

 

Mit o.g. Schreiben legt das Landratsamt dar, in welchem Umfang eine Beseitigungspflicht aufgrund des Vergleichs vom 28.01.2009 durch den Grundstückseigentümer bestand und welche weiteren Maßnahmen geplant sind.

 

Nördliches Grundstück, Fl.Nr. 1174:
 

(1)    Lagerplatz (Genehmigung 1967 für Einfriedung; Lagerplatz schon vorher Bestand).
 

(2)    Haupt- und landwirtschaftliches Nebengebäude (genehmigt 1983), dies schließt auch die kleinen Gebäude an der westlichen Grenze mit ein.

Soweit im Haupt- und Nebengebäude noch Nutzungen, die durch die Genehmigung nicht gedeckt sind bestehen, wird das Landratsamt die Nutzungsuntersagungen (wurde mit Be-scheid vom 09.09.2008 bereits angekündigt) vollziehen. Dies wäre auch für die im Luftbild ersichtliche Freiflächennutzung rund um die beiden Gebäude zu veranlassen.
 

(3)    Der Rückbau der an der westlichen Grenze rechtswidrig errichteten Gebäude ist bereits erfolgt (die roten Umrisse zeigen den ehemaligen Bestand).

 

Südliches Grundstück, Fl.Nr. 1175:
 

(4)    Das Wohnhaus ist als Altbestand vorhanden.
 

(5)    Der Grundstückseigentümer ist der Verpflichtung, den mittleren und westlichen Teil des Grundstücks von einer Lagernutzung freizuhalten, nachgekommen. Zum Vergleich liegt ein Luftbild aus 2006 in Anlage bei.

Weitere Maßnahmen:

  • Bauten an der nördlichen Grenze wurden rechtswidrig errichtet
  • Nutzung soll untersagt und Beseitigung der Bauten soll erfolgen
  • Arbeiten im Freien und die Nutzung der Freifläche (insbesondere neue Lager-nutzung) sollen untersagt werden
  • Abgestellte Wohnwägen sollen beseitigt werden.


Das Landratsamt kündigt an für dieses Verfahren eine First von ca. 1 Jahr zu gewähren, da die Nutzungen bereits seit sehr langer Zeit bestehen und da in diesem Fall von Seiten des Grundstückseigentümers ein Rechtsmittelverzicht in Aussicht gestellt wurde. Bei Ein-legung von Rechtsmitteln gegen eine kürzere Frist von einem ähnlichen Zeitraum ausge-gangen werden muss.

 

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortag zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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