ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/459/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Garant Wohn- und Gewerbebauges. mbH legt am 17.04.2013 einen Bauantrag zur Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 24 Wohneinheiten, Tiefgarage, Stellplätzen und Nebengebäuden auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1097, Münchener Str. 40, Gem. Garching vor.

 

Geplant ist die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit einer Grundfläche von ca. 733 m², 2 bzw. 3 Vollgeschossen, Wandhöhen von 5,71 - 6,23 m und Firsthöhen von 10,51 - 11,21 m und Satteldach mit 37° bzw. 38° Neigung. Zur Nutzung und Belichtung der Dachgeschosse sind an der Nordseite je Haus 4 Gauben mit 1,30 m Breite und an der Südseite 1 Zwerchgiebel mit 7,90 - 8,70 m Breite vorge-sehen. Mit Ausnahme von Haus 2 handelt es sich bei den Dachgeschossen um Vollgeschosse.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die bauplanungsrechtliche Zu-lässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Misch-gebiet „MI“ dar. Für das Grundstück liegt zudem ein rechtskräftiger Vorbescheid vor, das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 13.09.2011 behandelt. Das Gremium hat dem Antrag auf Vorbescheid einstimmig zugestimmt, es wurde zur Auflage gemacht, dass die Baumasse unverändert bleibt, attraktive oberirdische Fahrradstellplätze und eine Wegever-bindung zwischen Schillerweg und Münchener Straße geschaffen werden.

 

Als Bezug hinsichtlich des Maßes der Nutzung wurde das genehmigte Vorhaben auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1087/0, Münchener Str. 24 - 24e herangezogen. Es ergeben sich folgende planungsrechtliche Kennzahlen:

  • Gebiet:MI / WA
  • Vollgeschosse:max. 3 VG
  • GRZ / GFZ:0,6 / 0,9
  • WH / FH:6,49 m / 12,15 m
  • Dachform:SD, max. 40°
  • Zahl WE:34 WE (bei Fl.Nr. 1087/0)

 

Das Vorhaben in Form einer Wohnbebauung fügt sich in die Gebietsart ein und ist allgemein zulässig, die Zahl der Vollgeschosse (max. 3 VG), die Wand- bzw. Firsthöhen mit max. 6,23 m (Haus 1, 3-4) bzw. 11,21 m (Haus 3-4) und die Dachform Satteldach mit 38 ° Neigung (Haus 3, 4) halten die Vorga-ben des Vorbescheides ein. Das Vorhaben hat eine GRZ (Häuser) von ca. 735 m² (= 0,34), mit den ver-siegelten Flächen und der TG ergibt sich ein Wert von 0,73. Die Geschossfläche beträgt ca. 2.011 m², was eine GFZ von 0,92 bedeutet und auch hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten (hier 24) richtet sich der aktuelle Bauantrag nach den Vorgaben des Vorbescheids. Die Baumasse des jetzigen Vorha-bens beträgt ca. 8.400 m³, die im Rahmen des Vorbescheidsantrages vorgelegte Planung hatte eine Kubatur von ca. 9.000 m³.

 

In der näheren Umgebung sind Dachaufbauten, wie z.B. Gauben verschiedener Größen, und Dachein-schnitte (sog. Negativgaube) bereits vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung könnte somit den beantrag-ten Gauben an der Nordseite und den Zwerchgiebeln an der Südseite zugestimmt werden, da sich diese in die Umgebung einfügen.

 

An der nördlichen Grundstücksgrenze berücksichtigt die Planung bereits einen 1,5 m breiten Durch-gangsweg vom Schillerweg in Richtung Münchener Straße.

 

Für die 24 WE mit einer Größe von 58 - 79 m² sind 1,5 Stpl. je WE = 36 Stpl. nachzuweisen. Zusätz-lich sind nach den Vorgaben der Stellplatzsatzung bei Wohnungen bis 70 m² WF 2 Fahrradstellplätze und bei Wohnungen > 70 m² 3 Stellplätze nachzuweisen, für das aktuelle Vorhaben bedeutet dies ins-gesamt 62 Fahrradstellplätze.

Zum Nachweis der Kfz- und Fahrradstellplätze ist die Errichtung einer Tiefgarage mit 30 Kfz- und 33 Fahrradstellplätzen geplant. Weiter werden oberirdisch 6 Kfz- und 30 Fahrradstellplätze nachgewie-sen. Die 14 Fahrradstellplätze nahe der Müllsammelstelle sind eingehaust und mittels Pultdach über-deckt, die restlichen Fahrradstellplätze im Bereich der Hauseingänge zu den Häusern 1- 3  sind nicht überdacht. Aus Sicht der Verwaltung könnten die vor Haus 2 befindlichen 6 Fahrradstellplätze, zur Steigerung des Angebots an attraktiven oberirdischen Abstellplätzen, noch überdacht bzw. mittels einer Gitterkonstruktion eingehaust werden.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Kfz-Stellplätze Nr. 1-8, 18-26 der Tiefgarage nicht die nach GaStellV (Garagen und Stellplatzverordnung) notwendige Breite von 2,50 m aufweisen. Die Planung sollte überarbeitet werden, damit auch diese Stellplätze die für ihre Benutzung erforderliche lichte Breite von mind. 2,50 m aufweisen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vorhaben die Richtwerte des Vorbescheides und die Auflagen des Beschlusses vom 13.09.2011 einhält.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der Garant Wohn- und Gewerbebauges. mbH auf Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 24 WE, Tiefgarage, Stellplätzen und Nebengebäuden zu erteilen.

 

Die Planung ist zu überarbeiten, damit auch die in der Tiefgarage befindlichen Stellplätze Nr. 1-8 und 18-26 eine lichte Breite von mind. 2,50 m aufweisen und die Fahrradstellplätze vor Haus 2 noch über-dacht werden.

 

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Anlagen

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