ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/320/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadt Garching wurde mit Schreiben vom 31.01.2013 – wie vorher auch turnusmäßig alle 5 Jahre – vom Landgericht München I aufgefordert, dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014/2018 insgesamt 23 Personen zu benennen.

 

Bis 20.03.2013 gingen bei der Stadt Garching insgesamt 36 freiwillige Bewerbungen ein. Über eine zu erstellende Vorschlagsliste ist vom Haupt- und Finanzausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit Beschluss zu fassen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig.

 

Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2013 hat die Verwaltung am 03.04.2013 allen 25 Mitgliedern des Stadtrats die Liste aller Freiwilligen zukommen lassen und so jedem Stadtratsmitglied die Möglichkeit gegeben, bis zum 22.04.2013 max. 23 Schöffennamen anzukreuzen.

 

Die beigefügte Liste (Anlage) enthält die Aufstellung über die Schöffenbewerbungen, sortiert nach der Häufigkeit der Nennungen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Liste entsprechend zu übernehmen in Bezug auf die 23 meistgenannten Bewerber.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass für die Schöffenperiode 2014/2018 diejenigen Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden und an das Amtsgericht München übersandt werden, die in der Anlage als Bewerber Nr. 1 bis Nr. 23 aufgeführt sind.

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Anlagen

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