ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/330/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Gemäß Art. 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann die Gemeinde für Wahlhelfer eine angemessene Entschädigung vorsehen. Die Stadt Garching entscheidet – wie bereits bei den vergangenen Wahlen – im eigenen Ermessen über die Höhe der Wahlhelferentschädigung.

Die Stadt Garching hat die Absicht, in jedem der voraussichtlich 16 Urnenwahllokale und 4 Briefwahllokale jeweils zwischen 6 und 8 Wahlhelfer einzusetzen.

 

Für die Bundestagswahlen 2002 und 2005 gab es eine gestaffelte Regelung von 40 Euro (im Urnenlokal) bzw. 25 Euro (im Briefwahllokal), für die Bundestagswahl 2009 eine einheitliche Regelung von 40 Euro für alle Wahlhelfer, ebenso wie für die Europawahl 2009 und die Landtagswahl 2009.

 

Es ist leider bei Wahlen nicht einfach, ausreichend Wahlhelfer zu rekrutieren. Die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes ist bei dem bisherigen Garchinger „Stammpersonal“ durchaus gegeben, ansonsten aber leider nicht sehr hoch. In Anbetracht dieses Umstandes haben auch die meisten Umlandgemeinden die Höhe der Wahlhelferentschädigung spürbar erhöht.

 

Landtagswahl

Bundestagswahl

Haar

50

50  (+ 50, falls beide Wahlen)

Unterschleißheim

60

50

Grünwald

60

80

Oberschleißheim

50

45

Oberföhring

80

80

Ismaning

90 (Briefwahl: 70)

60 (Briefwahl 40)

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass für die diesjährige Landtagswahl und Bundestagswahl eine Anhebung der Wahlhelferentschädigung von bisher 40 Euro auf 50 Euro erfolgt. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2013 eingestellt.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass für die Landtagswahl am 15.09.2013 und die Bundestagswahl am 22.09.2013 für ehrenamtliche Wahlhelfer eine Entschädigung von 50 Euro gezahlt wird.

 

 

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