ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/334/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Es wurde Seitens des Stadtrates Baierl der mündliche Antrag gestellt, während der Dauer der Umbaumaßnahmen der Ortsdurchfahrt B11 im Echinger Weg Halteverbote anzuordnen, damit die Zufahrt zu den nördlich gelegenen Ackern nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.

In einem gemeinsamen Ortstermin mit Stadtrat Biersack, kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine ungehinderte Zufahrt nur durch Anordnung von Halteverboten auf östlicher Seite des Echinger Weges möglich ist.

 

Die Stadt Garching b. München gemäß §§ 44 und 45 StVO in Verbindung mit Art. 2 des ZustGVerk vom 28.06.1990 (GVBl S. 220); in der derzeit gültigen Fassung, die im Anhang beigefügte Verkehrsrechtliche Anordnung.

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching b. München nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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