BESCHLUSSVORLAGE - GB II/516/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Werner-Heisenberg-Gymnasium, 2. Bauabschnitt , Auftragsvergabe Estricharbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Vergabeausschuss Zweckverband Staatliches Gymnasium
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Entscheidung
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17.09.2013
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I. Sachvortrag:
Das Gewerk Estricharbeiten für den 2. BA wurde am 05.07.2013 im Nichtoffenen Verfahren nach VOB/A ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 19.08.2013 gingen 2 Angebote ein, insgesamt wurden 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Zuschlagsfrist endete am 15.10.2013.
Die eingegangenen Angebote wurden entsprechend VOB/A § 16 rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das AB Schwinde geprüft und gewertet.
Nach der formalen und technischen Prüfung hat die Fa. Halbritter Estrich und Bodenbeläge GmbH & Co. KG aus Neustadt/Donau mit einer Brutto-Angebotssumme von 112.093,66 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Nach Wertung der Angebote gemäß VOB/A § 16 a
- erscheinen die angebotenen Preise bezogen auf das Gesamtangebot stimmig und unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktlage auskömmlich.
- erfüllen die wirtschaftlichsten Bieter die Anforderungen bezüglich der für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;
- sind keine Anzeichen von Absprachen offensichtlich oder bekannt. Es besteht somit keine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Gemäß Kostenberechnung des AB Schwinde vom 24.10.2012 liegt das Budget für die Estricharbeiten bei 101.274,95 €. Somit werden die Kosten mit 10.818,71 € überschritten.
Kostendeckung ist innerhalb des Gesamtbudgets (Kostenverfolgung Stand 03.09.2013) gegeben.
Vergabevorschlag:
Es wird empfohlen, den Auftrag für das Gewerk Estricharbeiten dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Fa. Halbritter Estrich und Bodenbeläge GmbH & Co. KG aus Neustadt/Donau, mit einer vorläufigen Brutto-Angebotssumme von 112.093,66 € zu erteilen.
