ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/537/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Zweckverband hat am 23.22.2012 beschlossen, den Auftrag für die Fassadenarbeiten, 1. BA der Fa. SBS aus Fensterbach mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.631.018,48 € brutto zu erteilen.

 

In der Sitzung vom 25.09.2012 wurden die Nachtragsvereinbarungen 001 und 002 in Höhe von -82.344,33 € bekanntgegeben.

In der Sitzung vom 24.04.2013 wurden die Nachtragsvereinbarungen 003 bis 009 in Höhe von 66.263,88 € bekanntgegeben.

 

Folgende Nachtragsvereinbarungen wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme notwendig:

 

Nachtrag 011 vom 08.05.2013: 999,46 €, beauftragt am 24.05.2013.

Auf Veranlassung des AB Schwinde wurde in der Pausenhalle eine Stütze nachgebildet. Die Stütze ist statisch nicht relevant und wurde im LV Baumeister nicht berücksichtigt, die Leistung wurde notwendig und der Fa. SBS abgefordert, um einen inneren Fassadenanschluss in der Pausenhalle zu gewährleisten.

 

Nachtrag 012 vom 31.05.2013: 3.556,89 €, beauftragt am 27.06.2013.

IM LV wurde eine Leiter als Hauptposition abgefragt. In der technischen Klärung mit der Sicherheitstechnik ergab sich der zusätzliche Bedarf eines Übersteigbügels oben und zu einer besseren Ablastung einer Fußplatte unten.

Im Zuge der Planung der RWA wurde es notwendig, die Raumelder nicht bauseits  (Fa. Heinemann), sondern im Komplettpaket der RWA-Anlage zu integrieren.

 

Nachtrag 013 vom 22.07.2013: 14.647,71 €, beauftragt am 27.07.2013

Die Fa. SBS wurde aufgefordert, für die Zusatzleistungen der Fassadenarbeiten am BTA das erforderliche Gerüst selbst beizubringen. Das Stellen durch den Gerüstbauer war nicht möglich, da ein präzises Eintakten durch den engen Terminplan nicht möglich war. Die VOB/C Metallbau DIN 18360 sieht die Vergütung von Gerüsten als Sonderleistung ab Oberkante Fertigfußboden über 2,00m vor. Die dem LV zugrunde liegenden ZTVs fordern abweichend zur VOB die Kalkulation der Gerüste und Hebeeinrichtungen in den Einheitspreisen. Die Kalkulation war für die Fa. SBS in der Angebotsphase nicht möglich, da es sich um eine zusätzliche Fassadenbekleidung handelt.

 

Die Nachtragsangebote wurden vom AB Schwinde geprüft und freigegeben.

Die Auftragssumme erhöht sich um 13.054,69 auf 2.644.073,17 €.

In der freigegebenen Kostenberechnung wurden für diese Leistungen 3.252.151,00 € angesetzt.

Es besteht Kostendeckung gemäß Kostenverfolgung, Stand 03.09.2013.

 

Voraussichtliche Abrechnungshöhe der Schlussrechnung: 2.645.286,68 €.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Vergabeausschuss Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching b. München beschließt, die Auftragssumme für die Fassadenarbeiten durch die Fa. SBS aufgrund der vom AB Schwinde geprüften Nachträge auf 2.644.073,17 € zu erhöhen.

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