ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/550/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Stadt Garching ist von dem ergänzenden Anhörverfahren zum Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8. Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen selbst nicht betroffen.

 

Bei den Nachbarkommunen bis auf die Gemeinde Eching ergibt sich ebenfalls keine Änderung.

 

Der Entwurf sieht vor, dass die Fläche 513 (Gemarkung Eching, siehe beiliegenden Lageplan) künftig nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen wird. Die Nachfolgenutzung als landwirtschaftliche / forstwirtschaftliche Nutzung (Wiederverfüllung) ist ebenso entfallen.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Kiesabbau der MKU ist dem Stadtrat die Nachnutzung vorgestellt worden. Diese sieht das Anlegen von Weide, Magerrasen und Ackerland sowie einen lichten Kiefern-Eichenwald entlang der Autobahn vor. Seinerzeit ist den Planungen mehrheitlich zugestimmt worden, so dass die Verwaltung vorschlägt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Stellungnahme abzugeben.

 

Zur Information:

Bei der Fläche VF 501 ist Erholung, Wassersport – intensive Erholung / Biotopentwicklung, natürliche Sukzession vorgesehen worden. Nachdem der Entwurf hier keine Änderung vorsieht, ist dies nicht Bestandteil der Anhörun

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, keine Stellungnahme abzugeben

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Anlagen

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