BESCHLUSSVORLAGE - GB II/556/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag des Staatlichen Bauamtes München 2 zur ersatzweisen Errichtung einer Poststelle für den FRM II in Containerbauweise auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1925, nähe Lichtenbergstraße, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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17.09.2013
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I. Sachvortrag:
Das Staatliche Bauamt München 2 legt einen Bauantrag zur Errichtung einer provisorischen Poststelle für den FRM II auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1925, nähe James-Franck-Straße, Gem. Garching, vor. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO, das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung, diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt.
Zur Erläuterung wird ausgeführt, dass ab Oktober 2013 das bisherige Gebäude in dem die Poststelle untergebracht war wegen der Baufeldfreimachung für das Projekt Galileo rückgebaut werden muss. Es ist beabsichtigt die Poststelle langfristig innerhalb des FRM-Geländes unterzubringen, zur Überbrückung und um kurzfristigen Ersatz zu schaffen, soll zunächst ein Provisorium bestehend aus 4 Containern für 5 Jahre errichtet werden.
Die Container sollen auf einer Fläche nördlich der James-Franck-Straße aufgestellt werden. Mit der Verkehrsfläche zwischen den gegenüber aufgestellten Containern ergibt sich eine Fläche von ca. 112 m². Die Container erhalten ein Pultdach und werden mit einer Holzverkleidung versehen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, die Zulässigkeit bemisst sich somit nach § 35 BauGB. Da kein Privilegierungstatbestand nach Abs. 1 vorliegt, handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach Abs. 2. Solche Vorhaben können zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt den antragsgegenständlichen Bereich als Sondergebiet “SO Hochschul- und Forschungsbereich“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB ist nicht zu erkennen. Die Erschließung ist über die James-Franck-Straße gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,3 kB
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2
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93,9 kB
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3
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73,1 kB
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4
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40,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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353,2 kB
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