BESCHLUSSVORLAGE - B III/358/2013
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2013
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I. Sachvortrag:
Zum Start des Kindergarten-/ Schuljahres 2013-2014 und mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz ab vollendeten 1. Lebensjahr zum 1.08.2013 stellt sich die Betreuungssituation im U3 Bereich (Alter: 0-3 Jahre) sowie im Ü3 Bereich (Alter: 3 bis 6 Jahre bzw. bis zur Einschulung) in Garching folgend dar. In der folgenden Analyse werden explizit die Altersgruppen der 0-3 jährigen Kinder (sog. U3 Bereich) und der 3-6 jährigen Kinder (sog. Ü3 Bereich) betrachtet.
Berücksichtigt wurden die Einwohnerdaten zum Stand 1.09.2013.
Geburtenentwicklung in Garching
Die statistischen Angaben zur Geburtenentwicklung beziehen sich nur auf den Zeitraum bis zum 31.08.2013.
Betrachtet man die Wanderungsbewegung (Zuzüge minus Wegzüge), so ist in Garching von einer tendenziell leicht rückläufigen Geburtenrate auszugehen. Inwieweit sich diese Tendenz in den kommenden Jahren fortsetzt, ist mit Vorsicht zu betrachten und hängt wesentlich vom Zuzug und von der Ausweisung neuer Bebauungsflächen ab.
Kalkuliert man für die Folgejahre eine gleichbleibende Rate von ca. 170 Geburten pro Jahr ein, ergibt sich ein geschätzter Mehrbedarf von 1-2 Kindergartengruppen und 3-4 Krippengruppen (oder analog Plätze in der Tagespflege), um eine vollständige Bedarfsdeckung zu erreichen. Grundsätzlich sollten bei der weiteren Planung im Kindertagesstättenbereich immer die Multifunktionalität und die Flexibilität beachtet werden, d.h. Räume schon planerisch so konzipieren, dass sie den Erfordernissen unterschiedlicher Altersgruppen gerecht werden bzw. sich bedarfsgerecht rasch umgestalten lassen. Diese Modelle lassen sich mit dem Bau eines Kinderhauses nicht nur planerisch, auch pädagogisch gut umsetzen.
Ausbau der Platzkapazitäten U3 Bereich
Darstellung im Vergleich der Jahre 2010-2013 (unabhängig von einer Bedarfsanerkennung der Plätze durch den Stadtrat der Stadt Garching in den vergangenen Jahren). Die Plätze der noch nicht eröffneten Kinderkrippe in der Einsteinstr. sind bereits mit eingerechnet.
Zum Erhebungszeitpunkt befinden sich 168 Garchinger Kinder im Alter von 0-3 Jahren in lokalen Kitas bzw. als Gastkinder in Einrichtungen benachbarter Kommunen und Gemeinden. Die aktuelle Versorgungsquote zum Start des Kindergartenjahres beträgt ca. 50% (gerechnet auf die Geburtenjahre 2011 und 2012), steigt in den kommenden Wochen und Monaten auf 63% an. Gründe dafür sind u.a., dass die meisten Einrichtungen/ Tagesmütter die Kinder erst mit vollendetem 1. Lebensjahr aufnehmen, die Gruppen zum Start des Kindergartenjahres noch nicht voll belegt sind und die Kinderkrippe in der Einsteinstr. noch nicht eröffnet ist.
Die einzelnen Träger sowie die Stadtverwaltung sind bestrebt, allen Familien ihr gewünschtes Angebot zur Betreuung vorzuhalten, dass kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §5 SGB VIII beschränkt sich auf bestehende Einrichtungen und Plätze in der Tagespflege. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Sowohl die Einrichtungsleitungen als auch der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadtverwaltung versuchen im engen Kontakt und im Dialog mit den Eltern stets eine beiderseitige günstige Lösung zu finden.
Allen Eltern, die zum 1.09.2013 bzw. in den Folgewochen dringend eine Betreuungsmöglichkeit für ihr 1-jähriges Kind benötigten, konnte ein Platz in einer Krippe bzw. in der Tagespflege angeboten werden. Gerade Familien, die auf der Anmeldeliste für die Kinderkrippe in der Einsteinstr. stehen und nicht bis zur Eröffnung warten können, wurden alternative Lösungen vorgeschlagen.
Die Versorgungs- oder auch Deckungsquote ist immer eine rechnerische Größe und bezieht sich auf die jeweilige Kinderanzahl. Das implementiert nicht zwangsläufig eine Unterversorgung mit U3 Plätzen, da sich viele Eltern gegen eine institutionelle Unterbringung entscheiden und ihr Kind zu Hause betreuen. Der Gesetzgebung folgend muss die Kommune jedoch ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten, unabhängig ob in der Tagespflege oder in Krippen.
Mittel- und langfristig sieht die Nachbarschaftshilfe als Träger des Tagesmütterprojektes eine sinkende Bereitschaft von Tagesmüttern, soviel Kinder wie bisher aufzunehmen. Das ist u.a. eine Folge des Kreistagesbeschlusses mit Wirkung zum 1.09.2013, der die Vergütung der Tagesmütter im Landkreis vereinheitlicht und deutlich anhebt.
Ausbau der Platzkapazitäten im Ü3 Bereich im Vergleich der Jahre 2010-2013
Zum Stichtag gibt es ein Überangebot im Kindergartenbereich, auch hier werden die Gruppen erst in den Folgemonaten aufgefüllt. In der Regel bekommen alle Garchinger Kinder mit dem Erreichen des 3. Lebensjahrs einen Kindergartenplatz bzw. spätestens zum Start des neuen Kindergartenjahres. Nicht in jedem Fall können Zuzüge von älteren Kindern sofort berücksichtigt werden, daher verbleiben einige Kinder bis zu ihrer endgültigen Aufnahme auf den Wartelisten mehrerer Kindergärten. Es erfolgt i.d.R. eine sehr enge Vernetzung der Einrichtung untereinander sowie eine trägerübergreifende Absprache über Neuaufnahmen, um für die Familien ein reibungsloses Aufnahmeverfahren zu gewährleisten.
Nicht alle lt. Betriebserlaubnis verfügbaren Plätze können tatsächlich auch von 3-6 jährigen Kindern belegt werden, so sind die tatsächlichen Belegungsquoten der Ü3 Plätze im Mittel ca. 10-15% niedriger. Strukturelle und pädagogische Gründe sind dafür ausschlaggebend u.a. die Integrationsplätze (Kindergarten Falkensteinweg - Integrationskinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf), der besondere Förderanspruch einzelner Kinder (Schulkindergarten), der hohe Anteil an Migrationskindern und die räumliche Situation (Kindergarten Spatzennest im Römerhofweg), der Bedarf für eine andere Altersgruppe (kath. Kindergarten Hochbrück - Belegung mit Hortkindern).
Ein zunehmend wesentlicher Faktor für das Nichtbelegen von vorhandenen Plätzen ist die angespannte personelle Situation (Suche nach Fachkräften). Betroffen vom Fachkräftemangel sind mehrere Garchinger Träger.
Ob sich an dieser prekären Lage im aktuellen Kindergartenjahr 2013-2014 bei den einzelnen Trägern mit Neueinstellungen bzw. Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften zu Fachkräften eine Verbesserung erzielen lässt, bleibt abzuwarten. Innerhalb der städt. Einrichtungen befinden sich aktuell 4 Kolleginnen berufsintegrierend in der Weiterbildung zur Erzieherin.
Trägerübergreifend herrscht in Zeiten von Personalnot Konsens darüber, dass eine gezielte und systematische Personalentwicklung ein entscheidender Baustein von Personalbindung ist und der Fortschreibung beruflicher Biografien dient. Grundsätzlich erhöht sich durch den Zugang zu Fort- und Weiterbildung die Attraktivität eines Arbeitgebers für potenzielle BewerberInnen.
Die gesetzliche Grundlage zur Förderung von Kinderbetreuungsplätzen, BayKiBiG mit seinen Ausführungsbestimmungen (§§15, 17 Abs. 1,2,4 und §20 Abs.1 AV BayKiBiG) legt einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0 fest, als empfehlenswert gilt ein Personal - Kind Verhältnis von 1:10,0.
Förderrelevant ist außerdem das Gebot des Qualifikationsschlüssels, der besagt, dass mindestens 50 v.H. der erforderlichen Arbeitszeit von Fachkräften zu leisten ist.
Im zurückliegenden Kindergartenjahr 2012- 2013 lag der durchschnittliche Anstellungsschlüssel bei allen Garchinger Kitas bei 1: 8,4, die städt. Kitas konnten sogar ein leicht besseres Personal- Kind Verhältnis aufweisen. Dieser Puffer in der Personalausstattung ermöglicht flexibles, zeitnahes Reagieren auf Buchungsänderungswünsche von Eltern sowie fehlzeitenbedingten Ausgleich von Personalstunden ohne die Förderfähigkeit zu gefährden. Sowohl ein guter Personalschlüssel als auch die ausreichende Anzahl von Fachkräften stellen nicht nur die Förderfähigkeit sicher - ideale personelle Voraussetzungen sind die Grundlage für eine qualitativ einwandfreie und konstante Bildungs- und Erziehungsarbeit in Garchinger Kitas.
Die Anforderungen an Elementarbildung und Kinderbetreuung unterliegen heute einem fortlaufenden Wandel. Die Einrichtungen definieren sich als lernende Organisation, daher sind systematische Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement untrennbare Bestandteile einer Erhaltung und Verbesserung von Bildung und Erziehung in der Kindertagesstätte.
Die städt. Kindergärten und Horte bekommen dazu 1x pro Schuljahr die Möglichkeit, einen zusätzlichen Schließtag zu nutzen, um Konzeptionen fortzuschreiben, Projekte zu planen oder auch gemeinsame Fortbildungen durchzuführen.
Jeder städt. Einrichtung stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um nicht nur Fortbildungen für die MitarbeiterInnen zu ermöglichen, sondern sich auch mittels Supervision berufspraktisch beraten zu lassen, Kompetenzen zu erweitern und damit zur eigenen Psychohygiene beizutragen.
Aktuell erarbeiten die städt. Einrichtungsleitungen gemeinsam mit dem Fachbereich Kindertagesstätten der Stadtverwaltung sog. Basisstandards der Bildung, Erziehung und Betreuung.
Diese Leitlinien sollen ein verbindliches Orientierungsgerüst und einen Bezugsrahmen für MitarbeiterInnen, Eltern, Familien und Interessierte schaffen. Auf der Basis der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte der Kitas und des geltenden Bay. Bildungs- und Erziehungsplans definieren die Fachkräfte dazu ein gemeinsames Bildungsverständnis, analysieren Rahmenbedingungen und pädagogische Arbeit, erkennen notwendige Veränderungen und leiten Handlungsstrategien ab.
