ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/513/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beantragt mit Schreiben vom 08.07.2013 für den Bereich des ehemaligen Mob-Stützpunktes Garching/Hochbrück, Ingolstädter Landstr. 100 - 102, Gem. Garching, die Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbarung um 4 Jahre bis 31.12.2017.

 

Die BImA bringt zur Begründung vor, dass eine sinnvolle gewerbliche Zwischennutzung des Geländes nur unter der Prämisse einer ausreichend langen Mietvertragsdauer möglich ist. Weiter kann von der BImA für die Mietverträge mit dem FC Hochbrück und dem Kleingartenverein eine Verlängerung bis voraussichtlich 31.12.2015 in Aussicht gestellt werden.

 

Die gültige Rahmenvereinbarung besagt, dass eine Zwischennutzung zur gewerblichen Vermietung bis 31.12.2013 zulässig ist und die BImA auf Antrag und mit Zustimmung der Stadt Garching diese Nutzung um bis zu 2 Jahre verlängern kann. Aus den vorstehend genannten Gründen wird nun eine Verlängerung um 4 Jahre beantragt, was eine Änderung bzw. Anpassung der Rahmenvereinbarung nach sich zieht.

 

Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde für den Bereich östlich bzw. südlich des bestehenden BW-Sanitätszentrums eine gewerbliche Entwicklung dargestellt. Auch im Entwurf des Regionalplanes ist der Bereich als Gewerbefläche ausgewiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehenden gegen eine Verlängerung bis 31.12.2017 keine Bedenken. Die derzeitige Rahmenvereinbarung müsste angepasst bzw. neu formuliert werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag mit der BImA entsprechend zu ändern, die Erste Bürgermeisterin wird zum Abschluss des geänderten Vertrages ermächtigt.

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat am 17.09.2013 folgenden empfehlenden Beschluss gefasst:

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuß beschließt mehrheitlich dem Stadtrat zu empfehlen die Zustimmung zum Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Verlängerung der städtebaulichen Rahmenvereinbarung für die Zwischennutzung der Grundstücke, Ingolstädter Landstraße 100-102, Gem. Garching, bis längstens 31.12.2017 zu erteilen und die Erste Bürgermeisterin zum Abschluss des geänderten Vertrages zu ermächtigen.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt dem Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Verlängerung der städtebaulichen Rahmenvereinbarung für die Zwischennutzung der Grundstücke Ingolstädter Landstraße 100 - 102, Gem. Garching, bis längstens 31.12.2017 zuzustimmen. Die Erste Bürgermeisterin wird zum Abschluss des geänderten Vertrages ermächtigt.

 

 

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Anlagen

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