BESCHLUSSVORLAGE - GB II/548/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Oberschleißheim - Bebauungsplan Nr. 11 "Ertlgebiet, 6. Änderung" und Bebauungsplan Nr. 38 b "Am Moosweg, 2. Änderung"; Beteiligung am Verfahren gem. § 13 a Abs. 2 Nr.1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2013
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2012 sowohl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 b „Am Moosweg, 2. Änderung“ als auch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 „Ertlgebiet, 6. Änderung“ gefasst. Beide Bebauungspläne wurden am 14.05.2013 vom Gemeinderat für die öffentliche Auslegung freigegeben.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen der Verfahren gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 27.09.2013.
Ziel beider Bebauungspläne ist die Zulassung von einzelnen Antennen für Rundfunk und Fernsehen in beiden Gebieten.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch beide Bebauungspläne nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Beteiligungsverfahren von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung an den Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitplanentwürfen ergeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt durch die Bauleitplanentwürfe nicht berührt werden.
Außerdem beschloss der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung an den Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitplanentwürfen ergeben.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Beteiligung von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt durch die Bauleitplanentwürfe nicht berührt werden.
Außerdem beschließt der Stadtrat, auch von einer weiteren Beteiligung an den Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitplanentwürfen ergeben.
