BESCHLUSSVORLAGE - GB I/383/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bürger für Garching für Einheimischenmodell - Punkt 3. Zustimmung des Stadtrates zu städtebaulichen Verträgen in öffentlicher Sitzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.11.2013
|
I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat am 29.05.2013 den Antrag der Fraktion Bürger für Garching vom 14.05.2013 für Einheimischenmodell an den Ausschuss verwiesen. Zu den Punkten 1. und 2. wurde am 17.10.2013 im Stadtrat beraten, der Tagesordnungspunkt dann aber zurückgestellt, bis europarechtskonforme Kriterien erarbeitet worden sind.
Ein Beschluss zu Punkt 3. „Die Zustimmung des Stadtrates zu den jeweiligen städtebaulichen Verträgen wird in öffentlicher Sitzung getroffen“ steht noch aus.
Wie bereits in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2013 dargelegt sind gemäß § 19, Absatz 1, Ziffer 2 der Geschäftsordnung Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten in der Regel in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Städtebauliche Verträge umfassen u.a. Regelungen zu Nachfolgelasten, Übernahme der Planungs- und Anwaltskosten, Aussagen zu Vertragserfüllungsbürgschaften, zur Durchführungsverpflichtung der Baumaßnahme etc. und legen damit auch möglicherweise die Kosten und Kalkulationen für Mitanbieter / Konkurrenten offen.
Über Städtebauliche Verträge und sonstige Grundstücksgeschäfte sollte daher grundsätzlich zunächst in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden. Der Stadtrat kann dann im Einzelfall den Wegfall der Geheimhaltung schon während der Beratung oder nach einem Beschluss im Nachgang beschließen, sodass der Vertrag in der nächsten Sitzung öffentlich behandelt oder bekanntgegeben werden kann.
Unabhängig davon werden die Bürger jedoch insgesamt in transparenter Weise über den Fortgang städtebaulicher Entwicklungen, wie in der Kommunikationszone, informiert.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Ausschuss für Bau-, Planung- und Umwelt beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen dem Antrag der Fraktion Bürger für Garching zu Punkt 3) „Die Zustimmung des Stadtrates zu den jeweiligen städtebaulichen Verträgen wird in öffentlicher Sitzung getroffen“ nicht zuzustimmen. Die Beratung und Beschlussfassung zu städtebaulichen Verträgen und sonstigen Grundstücksgeschäften erfolgt gemäß Geschäftsordnung in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung, ein Wegfall der Geheimhaltung ist vom Stadtrat im Einzelfall zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
820,8 kB
|
