BESCHLUSSVORLAGE - GB II/581/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss zum Antrag Bündnis 90 / Die Grünen zum Flächennutzungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.11.2013
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I. Sachvortrag:
Die Fraktion der GRÜNEN stellt zum Flächennutzungsplan folgende Anträge:
1. In Abschnitt 4.5.2. "Einzelhandelsentwicklung im Stadtzentrum" werden die letzten beiden Sätze ergänzt: Die Ansiedlung eines Kaufhauses wird angestrebt (Bekleidung, Kurzwaren, Haushaltswaren). Im Abschnitt 4.1.3. "Bereiche für studentisches Wohnen" wird Absatz 3 gestrichen.
Begründung:
Das derzeit fehlende Angebot entsprechender Waren ist für die Bevölkerung unbefriedigend und verursacht zusätzlichen überörtlichen Verkehr. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die wachsende Zahl älterer Mitbürger oft in der Mobilität eingeschränkt und damit auf Versorgung im Nahbereich angewiesen ist. Dem muss eine langfristige Planung Rechnung tragen.
Im Zusammenhang mit dem studentischen Wohnen ist der dritte Abschnitt inhaltlich verfehlt. Außerdem sind derartige Einzelregelungen im Flächennutzungsplan nicht sinnvoll und dem jeweiligen Bebauungsplan vorbehalten.
Stellungnahme:
Der Abschnitt 4.5.2. sollte um den Passus "Die Ansiedlung eines Kaufhauses wird angestrebt“ ergänzt werden. Einen Schwerpunkt der Sortimentsstruktur sollen dabei Waren des mittelfristigen Bedarfs bilden. In der Stadtmitte fehlt derzeit auch ein zeitgemäßer Vollsortimenter, sodass dieser dabei möglicherweise mit realisiert werden könnte.
Im Ortszentrum wird eine verdichtete Bebauung angestrebt. Daher ist eine Wohnnutzung in den Obergeschossen eines Kaufhauses vorstellbar. Dies könnte bspw. ein Bereich für studentisches Wohnen sein, um flächensparend zu bauen.
Beschlussvorschlag: Die Begründung wird wie im Sachverhalt ausgeführt, angepasst.
2. In Abschnitt 4.1.3 ist der Absatz "Bereiche für seniorengerechtes Wohnen" zu streichen.
Begründung:
Die Aussage ist nicht erforderlich. Eine entsprechende Regelung ist den Bebauungsplänen vorbehalten.
Stellungnahme: Nachdem der demografische Wandel und die damit veränderten Anforderungen an die Stadtplanung Garching mit zeitlicher Verzögerung gegenüber den ländlicheren Regionen Bayerns vor neue Aufgaben stellen wird, sollten bereits jetzt Bereiche für seniorengerechtes Wohnen benannt werden. Die Konkretisierung erfolgt in den jeweiligen Bebauungsplänen.
Beschlussvorschlag: Der Absatz „Bereiche für seniorengerechtes Wohnen“ wird dahingehend angepasst, als dass diese Wohnform möglichst zentrumsnah erfolgen soll.
3. Der Beschluss zum Strukturkonzept Grundschule Ost ist dahingehend zu präzisieren, dass die gesamte Fläche nördlich der Grundschule Ost bis zur Lindenallee als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird, wie bereits in der Variante 1, Vorentwurf Flächennutzungsplan vom 8.11.2007 dargestellt.
Begründung:
Durch den Grundstückstausch mit dem "Deutschen Heim" wurde die zwischen dem Prof.-Angermair-Ring und Am Mühlbach gelegene Gemeinbedarfsfläche für Wohnbebauung bereitgestellt und im Gegenzug eine Gemeinbedarfsfläche bis zur Lindenallee vorgesehen. Diese Gemeinbedarfsfläche ist weiterhin dringend erforderlich, um auch künftig die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sicherzustellen. Insoweit ist auch die Errichtung einer Realschule zu berücksichtigen.
Der einstimmige Empfehlungsbeschluss ist unklar, da keine konkrete Vorlage für die Sitzung bereitgestellt wurde.
Stellungnahme: In der Stadtratssitzung am 23.10.2013 ist ein einstimmiger Beschluss diesbezüglich gefasst worden.
Beschluss: Auf die Beschlussfassung zum Strukturkonzept Grundschule Ost wird verwiesen.
4. Im Gebiet zwischen Mühlfeldweg, Prof.-Angermair-Ring und dem Ortszentrum ist die bisherige Festsetzung mit Rad- und Fußweg vom Kreisel zum Ortszentrum sowie zum Auweg beizubehalten.
Begründung:
Eine klimafreundliche Kommune muss den innerörtlichen Individualverkehr vom Auto weg verlagern. Dies kann nur gelingen, wenn die Stadt für Fußgänger kurze, attraktive Wege schafft, die nicht an (Haupt-)Verkehrsstraßen liegen. Dies gilt auch für Radfahrer, die Garching als fahrradfreundliche Kommune besonders fördern muss.
Stellungnahme: Dem Belang wird Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag: Die bisherigen Festsetzungen zu den Rad- und Fußwegebeziehungen werden beibehalten.
5. Im Abschnitt des Bebauungsplans 112 ist ein Flächennutzungsplan zu erstellen, der keine detaillierten Festsetzungen entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Anlage 3.2 enthält.
Begründung:
Detaillierte Festsetzungen sind einem Bebauungsplan vorbehalten. Im Flächennutzungsplan ist dagegen lediglich die Art der Bodennutzung festzustellen, wie § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB klar regelt. Insoweit ist die mögliche Festsetzung durch § 1 Abs. 1 der BauNVO determiniert. Welche Vorhaben dann im Einzelnen genehmigungsfähig sind, ist anhand der BauNVO ausreichend geregelt!
Stellungnahme: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2013 einen mehrheitlichen Beschluss über die künftige Entwicklung des Gebiets gefasst.
Beschluss: Auf die Beschlussfassung wird verwiesen.
6. Die Einwendungen des früheren Aufstellungsverfahrens (Stellungnahmen vom 9.10.2008) werden im Verfahren gewürdigt.
Begründung:
Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Stadtrat nicht behandelt. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten, dass ihre Einwendungen ignoriert werden. Dies fördert die Politikverdrossenheit und schürt das Mißtrauen in die Verwaltung. Rechtlich ist es ohnehin mehr als fragwürdig, dass das aufgrund eines Stadtratsbeschlusses (Aufstellungsbeschluss) eingeleitete Verfahren von der Ersten Bürgermeisterin Gabor eigenmächtig und unter Umgehung des allein zuständigen Stadtrats abgebrochen wurde. Dies ist eine eklatante Kömpetenzüberschreitung.
Stellungnahme:
Die ersten Gespräche zur Übertragung der Naturerbeflächen begannen im Jahr 2010 und konnten im Frühjahr 2013 erfolgreich abgeschlossen werden. Die notarielle Beurkundung fand im August 2013 statt. Das Ergebnis hat einen wesentlichen Einfluss auf das FNP-Verfahren, da sich das Ausgleichsflächenkonzept gegenüber dem bisherigen FNP-Planungsstand (22.11.2007) erheblich geändert hat.
Des Weiteren ist der Realisierungs- und Ideenwettbewerb Kommunikationszone nun abgeschlossen, sodass die Flächenausweisungen hinsichtlich Art der Nutzung, basierend auf dem Siegerentwurf, in den FNP übernommen werden können.
Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger haben sich teilweise überholt oder sind eingearbeitet worden. Bei einigen Stellungnahmen handelt es sich auch um Einzelinteressen bzw. Meinungen, die ohne Beschlussfassung nicht eingearbeitet werden können.
Sofern der Stadtrat am 28.11.2013 die Freigabe für das Verfahren beschließt, findet am 8.1.2014, 19 Uhr, kleiner Saal im Bürgerhaus eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Flächennutzungsplan statt.
7. Vor der Fassung des Aufstellungsbeschlusses ist ein Vorentwurf des Flächennutzungsplans in Papierform vorzulegen.
Begründung:
Der Stadtrat ist momentan nicht informiert, auf welcher Grundlage der Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Die Vorlage eines Vorentwurfs ist zwingend erforderlich, um Klarheit zu schaffen.
Stellungnahme:
Basierend auf den Beschlussfassungen der Stadtratssitzung am 23.10.2013 überarbeitet die Verwaltung die Begründung und erstellt einen Vorentwurf, der dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.11.2013 vorgestellt wird. Auf dieser Grundlage soll der Aufstellungsbeschluss sowie die Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
