ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/632/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat am 26.07.2012 die Projektgenehmigung für die Erweiterung der Fahrzeughalle und des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück auf Grundlage des Entwurfs des Architekturbüros Weber erteilt.

Am 22.11.2012 wurde die Kostenberechnung mit brutto 1.310.334,30 € freigegeben.

Mit der Maßnahme wurde im April 2013 begonnen und gemäß nachgeführtem Bauzeitenplan wird sie in KW 50 2013 hochbauseitig fertiggestellt sein. Die Außenanlagen werden aufgrund der bevorstehenden kalten Witterung vermutlich im Frühjahr 2014 fertiggestellt.

Am 18.10.2013 wurde vom Büro Weber die neueste Kostenverfolgung vorgelegt, die gemäß Vorgabe alle erteilten Nachträge und  Massenmehrungen abbildet; die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 1.713.215,00 € brutto.

Gemäß Kostenberechnung waren für die Ausstattung  ca. 52.000 € vorgesehen, die auch voll ausgeschöpft werden. Nach Abgleich der Bedarfsliste der Feuerwehr vom 27.02.2013 und Ansatz Kostenberechnung wurde festgestellt, dass die gewünschte neue Küche darin nicht abgebildet war.

Die Feuerwehr hat bereits in Eigenleistung die ungeeignet kleine Küche im Untergeschoss zu einem benötigten Lager umgebaut. Im Erdgeschoss wird der für die neue Küche vorgesehene Raum bauseits vorbereitet, d.h. die anwesenden Firmen legen die benötigten Leitungen und schaffen die Anschlüsse.

Für die Ausstattung der Küche (ohne Inventar) wurden auf Grundlage einer Freihändigen Vergabe Angebote eingeholt:

Die Fa. Günther aus 85230 Bergkirchen hat mit einer Angebotssumme von 23.044,35 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Da diese Maßnahme nicht Bestandteil der ursprünglichen Kostenberechnung war, bedarf es hier einer Genehmigung zur Budgeterhöhung und Freigabe zur Umsetzung.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das Budget der  Erweiterung der Fahrzeughalle und des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück zu erhöhen, der Küchenausbau mit  Ausstattung soll beauftragt und umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

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