BESCHLUSSVORLAGE - B III/363/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.11.2013
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I. Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 08.10.2013 auf Antrag von Stadtrat Baierl einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2013 ein Konzept für die Vereinsförderung in Garching mit den entsprechenden Richtlinien zu erstellen.
Die bisherigen Zuschussrichtlinien umfassten alle Garchinger Vereine, egal, ob im Sport, der Musik, der Kultur oder der Heimatpflege aktiv.
Die Zuschussrichtlinien für Garchinger Vereine wurden zuletzt vom Stadtrat am 13.12.1991 neu festgelegt. Dabei wurde in einer Liste für jeden Verein die Förderung individuell festgelegt (teils pauschale Förderung, teils Mitgliederförderung, teils Veranstaltungsförderung oder Kombinationen). Für Betriebs- und Investitionszuschüsse gab es keine Regelung, sondern in der Folgezeit jeweils Einzelfallentscheidungen auf Antrag. Neue Vereine wurden entsprechend der Vergleichbarkeit behandelt.
Eine Erhöhung der Zuschüsse für Garchinger Vereine fand seit 1992 nicht mehr statt, die Beträge wurden nur in Euro umgerechnet. Lediglich die Zuschüsse für die Feuerwehrvereine wurden 2009 um 40 % erhöht. Für Sportvereine wurden 2011 durch den Stadtrat neue Sportförderrichtlinien erlassen. Die Zuschüsse für auswärtige Jugendliche wurden per HFA-Beschluss ab 2004 gestrichen.
Die Verwaltung hat daraufhin mit den umliegenden Gemeinden Oberschließheim, Unterschleißheim, Eching, Ismaning und Unterföhring Kontakt aufgenommen. Nur Unterschleißheim und Unterföhring haben entsprechende Förderrichtlinien für Nicht-Sportvereine. In Eching und Unterföhring gibt es allgemeine Förderrichtlinien zur Jugendarbeit. Ansonsten wird im Einzelfall auf Antrag entschieden.
Jährliche Pauschalzuwendungen für erwachsene Vereinsmitglieder gibt es ausschließlich in Garching, ebenso pauschale Zuschüsse für Auftritte oder die Mitwirkung bei Veranstaltungen. Jährliche Pauschalzuwendungen für Kinder und Jugendliche zahlen Eching, Unterföhring und Unterschleißheim. Auch ist Garching die einzige Gemeinde, wo Vereine das Bürgerhaus unentgeltlich nutzen können. Spätestens mit der geplanten Sanierung des Bürgerhauses (mit möglichem Vorsteuerabzug) sollte dieser Umstand vom Stadtrat überprüft werden.
Zusammengefasst kann man sagen, dass sich die Vereinsförderung in Garching im Vergleich zu den Umlandgemeinden jetzt schon auf sehr hohem Niveau bewegt. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, sind die Voraussetzungen für eine Erhöhung angesichts der finanziellen Situation der Stadt aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht gegeben. Aus diesem Grund enthält der Entwurf einer Förderrichtlinie auch keine Zahlen.
In der Anlage erhalten Sie einen Entwurf einer Förderrichtlinie und eine Übersicht über die aktuellen Vereinszuschüsse (ohne Sportvereine und Feuerwehr) sowie eine Übersicht, wie sich eine Zuschusserhöhung gemäß BfG-Antrag vom 22.07.2013 finanziell auswirken würde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,8 kB
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(wie Dokument)
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170 kB
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