BESCHLUSSVORLAGE - GB I/379/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Abrundungsvereinbarung mit der Jagdgenossenschaft und Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss von Pachtverträgen durch den Heideflächenverein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.11.2013
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat am 21.03.2013 im Zusammenhang mit der Übertragung der Naturerbeflächen „Mallertshofer Holz“ auch dem Betreuungs- und Bewirtschaftungsvertrag mit dem Heideflächen-verein zugestimmt. Weiterhin wurde beschlossen mit der Jagdgenossenschaft eine Abrundungsver-einbarung mit dem Ziel abzuschließen, den Jagdbogen 1 zu erhalten.
In Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft und dem Heideflächenverein konnte eine Einigung über die Abrundung der Jagdreviere erzielt werden. Die hierzu erforderliche Vereinbarung (Anlage 1) sieht einen Flächentausch vor, der aufgrund des Saldos von der Jagdgenossenschaft finanziell durch eine jährliche Jagdpacht ausgeglichen wird. Die Vereinbarung läuft über 9 Jahre bis zum 31.03.2023 mit anschließender jährlicher Verlängerung. Die Vereinbarung ist auch noch durch das Landratsamt, Untere Jagdbehörde, zu genehmigen.
Der Plan des durch die Abrundungsvereinbarung mit der Jagdgenossenschaft entstehenden Eigen-jagdreviers der Stadt soll Anlage einer Ermächtigungsgrundlage (Anlage 2) für den Heideflächenverein bezüglich des Abschlusses von Pachtverträgen werden. Gemäß Abschnitt II. Ziff. 1.1 des am 22.04.2013 unterzeichneten Betreuungs- und Bewirtschaftungsvertrages wurde die Verwaltung und Betreuung der Pachtverhältnisse, einschließlich der Jagdpacht, dem Heideflächenverein übertragen ohne jedoch den Abschluss der Pachtverträge zu regeln.
Da schon die Betreuung der Pachtverträge über den Heideflächenverein erfolgt ist es sinnvoll den Heideflächenverein auch zum Abschluss der Verträge im Bereich der Naturerbeflächen zu er-mächtigen, auch, um für die Pächter nur einen Ansprechpartner zu haben. Da vor Abschluss der Pachtverträge eine einvernehmliche Absprache zwischen der Stadt und dem Heideflächenverein stattfinden muss, ist das Mitspracherecht der Stadt gewährleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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842,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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800,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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900,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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