ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/385/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der bisherige Pachtvertrag für die Garchinger Bäche lief Ende 2012 aus, so dass ein neuer Pacht-vertrag abzuschließen war. Der neue Pachtvertrag wurde dahingehend ergänzt, dass auch die Garchinger Teiche in den Vertrag mit aufgenommen wurden, um die sich der Fischereiverein in der Vergangenheit bereits gekümmert hatte.

 

Da der Vertrag lediglich auf fünf Jahre abgeschlossen wurde, gem. Bayerischem Fischereigesetz, Abschnitt 3, Art. 25, Abs. 1 Fischereipachtverträge jedoch für mindestens zehn Jahre abzuschließen sind, ist der Vertrag in diesem Punkt neu zu fassen.

 

Der Fischereiverein hat das Fischrecht seit 1971 gepachtet, ohne dass es zu Beanstandungen ge-kommen wäre, so dass vorgeschlagen wird, den Vertrag entsprechend neu abzuschließen.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Fischereipachtvertrag für die Garchinger Bäche und Teiche mit dem Garchinger Fischereiverein auf 10 Jahre (ab 01.01.2013) bis 31.12. 2022 abzu-schließen.

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Anlagen

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