ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/633/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Fakultät für Physik der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hat am 28.10.2013 den Antrag auf Einleitung von radioaktivem Abwasser gestellt. Es handelt sich um insgesamt ca. 1,2 m³ sehr gering belastetem radioaktivem Abwasser aus zwei Behältern zu je 0,6 m³.

 

Dem Antrag ist eine Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) vom 18.10.2013 beigefügt, die als Anlage 1 beiliegt. Die Stellungnahme des LfU kommt zu dem Ergebnis, dass das vorliegende Abwasser die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung einhält und somit keine Gefährdung der Bevölkerung bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation vorliegt.

 

Nach § 15 (2) 3. der Satzung der Stadtwerke Garching ist das Einleiten von radioaktiven Abwässern verboten.

 

Eine Einleitung von 5,5 m³ ähnlich, etwas höher belastetem Abwasser wurde der Fakultät für Physik der Ludwig-Maximilians-Universität mit der entsprechenden Stellungnahme des LfU (siehe Anlage 2) nach Beschluss des Werkausschusses vom 25.9.2008 genehmigt (siehe Anlage 3).

 

Das LfU empfiehlt, die Einleitung des radioaktiven Abwassers, das die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung einhält, in die öffentliche Kanalisation zuzulassen.

 

Frau Kiermaier und Herr Dr. Wirth und von der LMU werden anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich der Meinung des LfU anzuschließen und der Einleitung des radioaktiven Abwassers zuzustimmen, solange die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Die Stadtwerke Garching behalten sich vor,  Abwasserproben zu entnehmen und von einem unabhängigen Labor bewerten zu lassen, die Kosten hierfür trägt die LMU.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Werkausschuss beschließt, der Einleitung von 1,2 m³ radioaktivem Abwasser zuzustimmen, solange die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Die geplante Einleitung ist den Stadtwerken Garching mitzuteilen. Die Stadtwerke Garching behalten sich vor,  Abwasserproben zu entnehmen und von einem unabhängigen Labor bewerten zu lassen, die Kosten hierfür trägt die LMU.

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Anlagen

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