ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/380/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Gemäß Art. 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann die Gemeinde für Wahlhelfer eine angemessene Entschädigung vorsehen. Die Stadt Garching entscheidet – wie bereits bei den vergangenen Wahlen – im eigenen Ermessen über die Höhe der Wahlhelferentschädigung.

 

a)       Kommunalwahl am 16.03.2014 (ggfs. Stichwahl am 30.03.2014)

Für die Kommunalwahl 2002 und 2008 wurde die Höhe der Entschädigung entsprechend der zeitlichen Beanspruchung festgelegt. Demnach haben ehrenamtliche Wahlhelfer, die

  • erst ab 18:00 Uhr zur Aufzählung anwesend sein mussten, eine Entschädigung von 40 €
  • zusätzlich zur Auszählung ab 18:00 Uhr auch eine Vormittags- oder

Nachmittagsschicht (5 Stunden) übernommen haben, eine Entschädigung von 75 €

  • zur Briefwahl ab 15:00 Uhr eingeteilt waren, eine Entschädigung von 60 €

erhalten. Letztlich waren die Wahlhandlungen in den 16 Urnenwahllokalen gegen 24 Uhr, in den 4 Briefwahllokalen gegen 1:30 Uhr beendet. Für die Stichwahl wurde eine Entschädigung von 45 € gezahlt.

 

Generell ist festzustellen, dass es bei allen Wahlen nicht einfach ist, ausreichend gute und erfahrene Wahlhelfer zu rekrutieren.

 

Bei der letzten Kommunalwahl hat sich herausgestellt, dass die Reduzierung der Höhe der Entschädigung in den Briefwahllokalen nicht gerechtfertigt war. In Anbetracht des seit der Landtagswahl bzw. Bundestagswahl stark erhöhten Briefwahlaufkommens und dem Erfordernis, dass die Amtshandlungen in den Briefwahllokalen komprimierter zu erledigen sind, muss die Anzahl der Briefwahllokale im nächsten Jahr auf 8 verdoppelt werden. Speziell die Kommunalwahl stellt hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Wahlhelfer, da in jedem Wahllokal mittels Computer die Stimmzettel für die Stadtratswahl und die Kreistagswahl einzeln abgebildet werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld um 10 Euro bzw. 15 Euro zu erhöhen und das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer in Briefwahllokalen in gleicher Höhe festzusetzen wie in Urnenwahllokalen. Mit dem Erfrischungsgeld hat sich jeder Wahlhelfer im Laufe des Wahlsonntags selbst zu verpflegen.

 

b)      Europawahl am 25.05.2014

Die Wahlhelferentschädigung für die letzte Europawahl lag bei 40 , für die Landtagswahl und Bundestagswahl bei jeweils 50 .

Die Verwaltung schlägt vor, die Entschädigung für die Europawahl auf 50 festzusetzen.

 

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching beschließt, für ehrenamtliche Wahlhelfer, die bei der Kommunalwahl am 16.03.2014

  • in den Urnenwahllokalen ab 18:00 Uhr nur zur Auszählung anwesend sein müssen, eine Entschädigung von 50 €
  • in den Urnenwahllokalen zusätzlich zur Auszählung ab 18:00 Uhr auch eine Vormittags- oder

Nachmittagsschicht (ca. 5 Stunden) übernehmen, eine Entschädigung von insgesamt 90 €

  • in den Briefwahllokalen ab 15:00 Uhr eingesetzt werden, eine Entschädigung von 90 €

erhalten.

 

Sollte – wider Erwarten – für einzelne Stimmbezirke am Montag nach der Wahl (= 17.03.2014) eine Fortsetzung der Auszählung erfolgen müssen, wird für den Montag eine zusätzliche Entschädigung von 30 € vorgesehen.

Im Falle der Stichwahl wird eine Entschädigung von 50 € vorgesehen.

 

Für die Europawahl wird die Höhe der Wahlhelferentschädigung auf 50 € festgesetzt.

 

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 0.05200.40900 vorhanden.

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