BESCHLUSSVORLAGE - B III/364/2013-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukalkulation der Abwassergebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2013
|
I. Sachvortrag:
Die Höhe der Abwassergebühren ist gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen und unter Berücksichtigung etwaiger Kostenüber- oder –unterdeckungen des vorherigen Abrechnungszeitraumes neu festzusetzen. Zum 31.12.2013 endet der derzeitige Kalkulationszeitraum (01.01.2010 – 31.12.2013), so dass die Abwassergebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum (01.01.2014 – 31.12.2017) neu kalkuliert werden mussten.
Unter Beachtung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips wurden die Abwassergebühren für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum durch die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH neu berechnet, wobei die Ergebnisse der vergangenen Jahre ebenso berücksichtigt wurden wie die geplanten Investitionen und sonstige Preisentwicklungen.
Mit Änderung des Art. 8 KAG zum 1. August 2013 steht den Kommunen die Option offen, bei der Kalkulation von Gebühren für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (insb. leitungsgebundenen Einrichtungen) Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte vorzunehmen. Für diese Kalkulation wurden jedoch noch wie bisher Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.
Im Ergebnis dieser Kalkulation ergäbe sich eine Erhöhung der Abwassergebühren von derzeit 1,10 € pro m³ auf 1,12 € pro m³. Der Kalkulation wurde eine jährliche Abwassermenge von 1,4 Mio. m³ zugrunde gelegt, was in etwa dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre entspricht. Allerdings ist in diesem Zeitraum die Abwassermenge stetig gestiegen und betrug zuletzt 1,47 Mio. m³. Würde man diesen Wert zugrunde legen, ergäbe sich eine Abwassergebühren von 1,07 € pro m³. Allerdings ist die Entwicklung der Abwassermenge vor allem im Forschungsgelände schwer kalkulierbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Abwassergebühren bei 1,10 € pro m³ für den nächsten Kalkulationszeitraum zu belassen.
Gleichzeitig wurde eine Globalberechnung für den Kanalherstellungsbeitrag vorgenommen. Der derzeitige Betrag von 7,50 € pro m² Geschossfläche kann auch zukünftig beibehalten werden.
Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss gemäß Beschlussantrag.
