ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/595/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Am 11.11.2013 legt die Gemeinde Ismaning die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Westlich der Hauptstraße, nördlich der Kolomanstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB vor. Die Stadt Garching wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten, die Frist zur Stellungnahme läuft bis 23.12.2013.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Ziel und Zweck der Planung sind „Erhaltung des Dorfgebietes, die Regelung der Nachverdichtung und der ortstypischen Dachformen, sowie die Regelung der Versiegelung“. Die Art der Nutzung setzt ein Dorfgebiet „MD“ fest. Das Maß der Nutzung setzt eine GRZ von max. 0,5 und eine GFZ von max. 0,7 sowie max. 3 Vollgeschosse fest. Der Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 144 liegt im südlichen Ortsbereich von Ismaning, es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die Belange der Stadt Garching durch die Planung nicht beeinträchtigt oder berührt. Es wird empfohlen die Planung ohne Äußerung zur Kenntnis zu nehmen, eine weitere Beteiligung am Verfahren wird nur bei grundlegenden Planänderungen für erforderlich erachtet.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren Nr. 144 „Westlich der Hauptstraße, nördlich der Kolomanstraße“ der Gemeinde Ismaning zur Kenntnis zu nehmen.

 

Eine Äußerung zur Planung erfolgt nicht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird nur gewünscht, wenn grundlegenden Planänderung eintreten.

 

 

 

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Anlagen

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