BESCHLUSSVORLAGE - GB I/392/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung Anfrage von Stadtrat Naisar bezüglich Schneeräumung auf Geh- und Radewegen durch die Stadt Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2013
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I. Sachvortrag:
Stadtrat Naisar hat in der Vergangenheit schon mehrmals bemängelt, dass im Winter die für Radfahrer benutzungspflichtigen oder benutzbaren Gehwege teilweise unzureichend geräumt sind. Leider würden es die eigentlich nach Satzung verpflichteten Anlieger mit der Räum- und Streupflicht nicht immer ernst nehmen.
Nach der städtischen Verordnung haben die Anlieger die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, in voller Breite zu räumen. Bei Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern über nicht oder unzureichend geräumte Gehwege ist die Verwaltung in der Vergangenheit an die Anlieger herangetreten und hat meist für eine Lösung der Problematik sorgen können.
Stadtrat Naisar stellte die Frage, ob nicht für Radfahrer benutzungspflichtige Geh- und Radwege bzw. für Radfahrer zugelassene Gehwege vom städtischen Winterdienst geräumt werden könnten, um so zuverlässig für passierbare Wege zu sorgen.
Der städtische Bauhof führt bereits seit Jahren Räumungen in verschiedenen Radwegebereichen durch entsprechend einer festgelegten Prioritätenliste, beispielsweise auf der B471/alt und im Bereich von Dirnismaning. Bei starkem Schneefall und extremer Glätte werden dazu auch Fremdfirmen eingesetzt.
Im Falle einer zukünftigen Ausweitung des Räumens auf Gehwegbereiche, für die bislang laut Satzung die angrenzenden Anlieger verantwortlich sind, wäre dies grundsätzlich entweder in Eigenleistung durch den städtischen Bauhof oder durch eine Vergabe an eine Fremdfirma möglich.
Mit dem vorhandenen Räumgerät und dem Bauhofpersonal sowie der räumlichen Ausstattung im Bauhof ist diese zusätzliche Aufgabe derzeit nicht zu leisten, da die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Bauhofmitarbeiter voll ausgelastet sind. Nach Einstellung entsprechender Haushaltsmittel im Haushalt 2014 für die Anschaffung eines weiteren Räumfahrzeuges und die Erhöhung der personellen Ausstattung im Bauhof um 2 zusätzliche Mitarbeiter, der rechtzeitigen Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für eines neues Räumfahrzeug im Bauhof in einer beheizten Garage und der Schaffung von zusätzlichen Umkleideräumen im Bauhof wäre für den Winter 2014/2015 eine Ausweitung der Räumtätigkeit durch den Bauhof denkbar.
Nach einem eingeholten Angebot ist im Falle der Beauftragung einer Fremdfirma für die Wintersicherung für die wichtigsten Radwegeverbindungen mit monatlichen Kosten von ca. 8.000 bis 10.000 Euro zu rechnen. Würde man alle Radwegeverbindungen räumen wollen, würden die monatlichen Kosten bei über 15.000 Euro liegen. Die Verwaltung hat große Bedenken, einen Teil der Gehwege, die entweder für Radfahrer benutzungspflichtig sind oder die von Radfahrern benutzt werden können, von der laut Satzung bestehenden Anliegerräumpflicht auszunehmen. Es steht zu befürchten, dass sich dann diejenigen Anlieger, deren angrenzende Radwege nicht geräumt werden, benachteiligt fühlen. Auch ist zu befürchten, dass Anlieger, die lediglich „reine“ Gehwege haben oder die aufgrund Fehlens eines Gehwegs die Straße in einer Breite von 1 m räumen müssen, eine Räumung durch die Stadt fordern.
In einer Besprechung am 05.12.2013 mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt Garching wurde vereinbart, im Falle des Auftretens von Beanstanden über nicht oder unzureichend geräumte Gehwege diesen von Seiten der Verwaltung konsequent nachzugehen, auf eine unverzügliche Abhilfe zu drängen und letztlich für passierbare Wege zu sorgen. Nach Ende der Winterperiode sollen die Erfahrungen mit dem Fahrradbeauftragten analysiert und gegebenenfalls weitere notwendige Schritte überlegt werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 soll entschieden werden, ob entsprechende Haushaltsmittel für die Übernahme des städtischen Winterdienstes auf Gehwegen, für die laut aktueller Satzung die Anlieger verantwortlich sind, einzustellen sind
