ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/621/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Überwachung des Außenraums und der Hauptzugänge der Schule war Bestandteil des Sicherheitskonzepts, dass mit der Schulleitung im Rahmen des Bauherren Jour fixe abgestimmt wurde. Demnach waren gemäß Konzept IB Wieder folgende Standorte vorgesehen und im Jour fixe am 14.02.2012 abgestimmt (s. Plan Anlage 1):

- Im Windfang Richtung Vorplatz zur Erfassung des Haupteingangs

- In der Süd-Ost-Ecke Bibliothek Richtung Süden

- Turm mit Blick Richtung Süden auf die Zentralgarderobe

- Süd-Ost-Fassade Innenhof

- Eingang BT C Ganztagsbereich

 

Am 18.09.2012 wurden die Standorte sowie die mögliche sichere Befestigung im Rahmen eines Jour fixe abschließend zur Umsetzung durch die ausführende Firma besprochen.

 

Im Zuge der Ausführung wurde von Seiten Fa. Heinemann und IB Wieder festgestellt, dass die Positionierung der Kamera im Windfang nicht sinnvoll ist, da durch die versetzte Lage der Fassade des Windfangs diese im Blickfeld ist und das Identifizieren auf der Aufzeichnung unmöglich macht.

Bei diesem vor Ort Termin wurde besprochen, diese schon immer als Innenkamera vorgesehene Kamera einige Meter in die Pausenhalle mit der weiterhin vorgesehenen Ausrichtung auf den Haupteingang zu montieren. Die Kameras waren noch nicht in Betrieb, da jegliche Installation und Programmierung noch nicht vorgenommen wurde.

Laut Schulleitung hat diese Kamera bei den Schülern und Eltern für Unruhe und Überwachungsängsten geführt. Die Verwaltung wurde aufgefordert diese Kamera sofort deinstallieren zu lassen.

 

Aufgrund dieses Vorgangs wurde die Schule gebeten sich nochmals mit der Videoaufzeichnung auch im Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange und interne Regelungen im Hause auseinander zu setzen.

Das Ergebnis wurde der Verwaltung per E-Mail am 10.12.2013 übermittelt (s. Anlage 2).

 

Diese Verfahrensbeschreibung des Schulforums vom 05.12.2013 sieht nun mehr eine Aufzeichnung von Montag bis Freitag von 22:00 – 6:30 Uhr sowie Freitag ab 22:00 Uhr- 6:30 Uhr vor.

Eine Kamera, mit Ausrichtung auf den Haupteingang soll gänzlich entfallen.

 

Nach Prüfung dieser Festlegungen gibt die Verwaltung der Stadt Garching Folgendes zu bedenken:

Eine Reduzierung der Aufzeichnung auf die beschriebenen Zeiten ist nicht nachzuvollziehen, da die Auswertung der Daten ausschließlich vom Direktor oder einer von ihm autorisierten Person vorgenommen kann und nur dann vorgenommen wird, wenn eine kriminelle Handlung erkannt wurde und die Videoaufzeichnung Rückschlüsse auf die Täterschaft eröffnen soll.

Auch der Wegfall einer Vorrichtung, die den Haupteingang erfasst erscheint diskussions- und fragwürdig.

 

Im Hinblick auf die abgestimmte, angestrebte Funktion und Wirkung der Videoaufzeichnung innerhalb des Sicherheitskonzepts wird das vom Nutzer vorgeschlagene Verfahren angezweifelt und um nochmalige Diskussion im Zweckverband gebeten.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Zweckverband nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis; Das Verfahren zur Videoaufzeichnung soll nochmals überdacht werden.

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