ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/611/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Münchener Stadtentwässerung legt mit Schreiben vom 17.12.2013 eine geänderte Planung für die Errichtung eines Bereitstellungslagers für unbelastete Bodenmaterialien auf dem Grundstück, Fl.Nr. 2147/3, nähe Münchener Straße, Gem. Garching vor. Die Änderung zur bisherigen Planung besteht darin, dass der Abschnitt 1, Kiesentnahme, wegfallen soll.

 

Im Bereitstellunglager werden die Materialien in Halden bis 10 m Höhe angeschüttet. Der auf der Zwischenlagerfläche befindliche Oberboden soll abgeschoben, seitlich gelagert und nach Ende der Nutzung als Zwischenlager wider aufgebracht werden. Um den Betrieb des Bereitstellunglagers zu gewährleisten werden unbelastete Bodenmaterialien aus dem Aushub einer Baumaßnahme des Klärwerkes Großlappen und Material einer ehemaligen Belastungsschüttung der Deponie auf die Lagerfläche verbracht. Das Lager wird voraussichtlich bis Ende 2015 benötigt, die Wiederherstellung in den bisherigen Zustand bzw. die bisherige Nutzung ist für Anfang 2016 geplant. Als Anlage 5 liegt die neue Vorhabensbeschreibung bei.

 

Das Vorhaben wurde bereits zweimal im Bau- Planungs- und Umweltausschuss am 05.02.2013 und am 30.07.2013 behandelt und jeweils einstimmig abgelehnt. Im Vorfeld der Sitzung vom 30.07.2013 wurde vom Landratsamt München moniert, dass der aus Sicht der Stadt Garching dem Vorhaben entgegenstehende Bebauungsplan Nr. 107 „Grüngürtel entlang der südlichen Gemeindegrenze“ aufgrund eines Fehlers in der Ausfertigung nicht rechtskräftig wäre. Dieser Fehler wurde durch eine erneute Bekanntmachung des Bebauungsplanes am 19.09.2013 behoben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 107 setzt eine Fläche für Forstwirtschaft mit einem Eichen-, Hainbuchenwald, sowie Sukzessions- u. Lichtungsflächen fest. Mit Festsetzung Ziffer A) 4. Regelt der Bebauungsplan, dass auf Forstwirtschafts- bzw. Sukzessionsflächen u.a. Abgrabungen und Aufschüttungen, soweit nicht eigens festgesetzt, unzulässig sind. Ziel des Bebauungsplanes ist es neue Waldflächen nach den Merkmalen des Naturraumes Münchener Schotterebene an der südlichen Gemeindegrenze zu schaffen und so die Konkretisierung des im Regionalplan ausgewiesenen Regionalen Grünzuges “Grüngürtel München/Nord“ darzustellen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt die Fläche als “Aufforstungsfläche Wald mit besonderer Bedeutung“ dar.

 

Die Verwaltung merkt an, dass ein von der Münchener Stadtentwässerung beauftragtes Gutachten der Fa. Müller BBM, Nr. M111001/01 vom 11.12.2013, zu Staubemissionen und -immissionen des Bereitstellungslagers vorliegt (s. Anlage 7). Dort wird in der Zusammenfassung, Seite 3 Absatz 2, ausgeführt, dass die Stadt Garching das Einvernehmen wegen zu befürchtender Beeinträchtigungen der angrenzenden (Wohn-)Nutzungen durch Staubemissionen verweigert hat.

 

Das Einvernehmen in den Sitzungen vom 05.02. und 30.07.2013 wurde verweigert, da das Vorhaben nicht mit den Festsetzungen, Zielen des Bebauungsplanes Nr. 107 bzw. nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes in Einklang zu bringen ist. Die in der Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz am 05.02.2013 geäußerten Bedenken, den Verkehr des Lagers aus Lärmschutzgründen auf die Zeiten Werktags, 07 - 20 Uhr, zu beschränken und an trockenen Tagen eine Bewässerung zum Schutz vor Staubentwicklung vorzunehmen sind weitere Auflagen.

 

Weiter ist dem o.g. Gutachten unter Nr. 4.2 Betriebsphasen zu entnehmen, dass auch in den Jahren 2016 und 2017 mit einem Betrieb des Bereitstellungslager zu rechnen ist. Das stellt einen deutlichen Unterschied zu der in der Betriebsbeschreibung genannten Zeitschiene dar. Die Landeshauptstadt München teilt darauf hin mit, dass nur die im Erläuterungsbericht genannte Zeitschiene maßgeblich wäre. In den anderen Unterlagen würde u.U. auf die Dauer der Gesamtmaßnahme abgezielt.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Ausgangslage nicht grundlegend verändert. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen als auch den Zielen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 107 und den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung hat zusätzlich angeregt eine mögliche Widerherstellung nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zu erstellen, was aber von der Landeshauptstadt München nicht in Betracht gezogen wird. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der Münchener Stadtentwässerung auf Änderung der Planung des Bereitstellungslagers für unbelastete Bodenmaterialien auf dem Grundstück, Fl.Nr. 2147/3, nähe Münchener Straße, nicht herzustellen.

 

 

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Anlagen

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