ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/612/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das Staatliche Bauamt München 2 beantragt  die Schaffung von Ersatzsportflächen auf dem Gelände der TU München, westlich des Interims-Audimax, Fl.Nr. 1900, Boltzmannstraße. 5, Garching.

 

Die Vorlage erfolgt im sog. Zustimmungsverfahren, Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt  eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Es bedarf der Zustimmung der Regierung, diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt.

 

Bei Durchführung der künftigen Baumaßnahme „Neubau Mensa“ und der im Ausschuss bereits am 25.06.2013, TOP Ö3, behandelten Maßnahme „ES-2 Erschließungsmaßnahme zum Ausbau des Hochschulgeländes, 2. BA“ entfallen die derzeitigen Sportflächen südlich der Fakultät für Physik (hier: Beachvolleyball), bzw. nördlich der jetzigen Mensa (hier: Basketball, Tischtennis). In der Sitzung vom 03.12.2013, TOP Ö4, wurde im Zusammenhang mit der Maßnahme ES-2 über die Errichtung von ersatzweisen Parkplätzen beraten.

 

Im Luftbild sind die entfallenden Bereiche gelb, die neue Sportfläche rot markiert.

 

Die TU München möchte ihr Angebot an Sportmöglichkeiten darüber hinaus erweitern und bietet am neuen Standort hinter dem Interim-Audimax zusätzlich einen weiteren Beachvolleyballplatz und eine Boulderwand an. An eine zeitliche Befristung der Ersatzsportflächen ist nicht gedacht, im Rahmen des kurz bevorstehenden städtebaulichen Wettbewerbs „Science City“ ist derzeit nicht absehbar, ob der Standort bestätigt oder ein neuer Standort favorisiert wird. Weiter ist die Errichtung eines WC- und Duschgebäudes mit ca. 20 m² (ca. 9 m * 2,2 m) nördlich des Interims-Audimax geplant.

 

Das Grundstück befindet sich baurechtlich im Außenbereich, die Zulassung des Vorhabens wäre nach § 35 Abs. BauGB als „sonstiges Vorhaben“ möglich. Solche sonstigen  Vorhaben können zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist. 

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan und  auch der momentan aktuelle Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes stellen den Bereich als Sondergebiet Hochschul- und Forschungsgelände dar. Die Erschließung ist über die Boltzmannstraße, den Parkplatz und die weiterführenden Wege gesichert. Um so wenig wie möglich in das Gelände einzugreifen wird die Sportfläche im Nachgang bearbeitet und eine ersatzweise Bepflanzung ist vorgesehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben nachvollziehbar, dennoch wäre es wünschenswert im Rahmen einer Gesamtmaßnahme auch alle nötigen Teilmaßnahmen vorzustellen. Es sollte zudem die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Da aus Sicht der Verwaltung eine zeitliche Befristung sinnvoll wäre, aber um den Ergebnissen des Wettbewerbes „Science City“ nicht vorzugreifen bzw. diesen nicht einzuschränken wird empfohlen die Zustimmung befristet für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erteilen.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt dem Bauantrag des Staatlichen Bauamtes München 2 zur Schaffung von Ersatzsportflächen westlich der bestehenden Interims-Mensa auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1900, nähe Boltzmannstr. 5, Garching, befristet für einen Zeitraum von 10 Jahren zuzustimmen.

 

Die Zustimmung des Landratsamtes München, Untere Naturschutzbehörde, ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

 

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Anlagen

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