ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/617/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Bis 1962 stellte die Gemeinde Garching die Trinkwasserversorgung über eine eigene Wassergewinnungsanlage und Wasserversorgungsnetz sicher.

Ab 15.11.1962 wurde die Wasserversorgung für die sog. „Atomsiedlung“ (sh. Anlage 1) sowie dem gesamten Bereich zwischen der Bundesautobahn A 9 und der B 13 (in Anlage 1 gelb gekennzeichnet) von der Landeshauptstadt München übernommen.

Der Bereich „Alt Garching“ (in Anlage 1 grün dargestellt) wurde bis auf weiteres über die gemeindeeigene Wasserversorgung solange gewährleistet, wie der  Wasserbedarf und die Wasserhygiene gewährleistet werden konnte. Dies wurde in einer Vereinbarung mit der Landeshauptstadt München im Februar 1963 geregelt.

 

Seit 01.04.1968 ist die Wasserversorgung des gesamten Stadtgebietes Garching über eine Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt München geregelt. Die Zweckvereinbarung für das gesamte Stadtgebiet Garching ist mit Bekanntmachung am 28.06.1968 in Kraft getreten. Damit gelten für das gesamte Stadtgebiet Garching die satzungsgemäßen Bestimmungen der Landeshauptstadt München.

 

Das Forschungsgelände des Freistaates Bayern wird jedoch seit jeher über den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd versorgt. Ein entsprechender Vertrag wurde 1968 zwischen Freistaat Bayern und Zweckverband geschlossen. Der Zweckverband liefert dem Freistaat Bayern bis zu einem Übergabeschacht das Wasser. Ab diesem Übergabeschacht ist der Freistaat Bayern für die Wasserversorgung verantwortlich.

Seit Bestehen dieser Vereinbarung hat sich das Forschungsgelände stetig weiterentwickelt. Neben den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, ESO haben sich in den letzten Jahren immer wieder „private Einrichtungen“ (z.B. Gründerzentrum, General Electrics, Metallhandwerkerinnung, einige Firmenausgründungen, Energiezentrale der EWG, Kläranlage der Stadtwerke Garching usw.) angesiedelt. Weitere Einrichtungen wie „Galieo“, Fraunhofergesellschaft kommen demnächst hinzu.

Somit sind bisher sämtliche Einrichtungen auf dem Forschungsgelände über den Freistaat Bayern erschlossen.

Der Freistaat Bayern. kann für die Zukunft die Wasserversorgung für alle „Externen Einrichtungen“ nicht mehr übernehmen. Besonders deutlich wurde dies im Rahmen der Baurechtschaffung für „Galileo“. Der Freistaat Bayern besteht darauf, dass der „Investor“ eine eigene Wasserversorgung sichert.

 

Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, sowohl mit der Landeshauptstadt München und dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd die rechtliche Situation zu erörtern und Lösungsansätze  zu erarbeiten. Ebenfalls wurde das Staatliche Bauamt München 2 sowie die Hochschulverwaltung einbezogen.

Die Beteiligten sind sich einig, dass das Forschungsgelände auch in Zukunft über den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd gesichert werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung sollte

  • die Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt München hinsichtlich Versorgungsgebiet angepasst werden;
  • mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd eine neue Zweckvereinbarung abgeschlossen werden.

In Anlage 2 sind blau und grün unterlegte Flächen dargestellt, die künftig über den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd mit Wasser versorgt werden.

 

Der bereits erwähnte Übergabeschacht des Freistaates Bayern liegt derzeit westlich der B 11 und südlich von Dirnismaning. Dieser Schacht wird in das Forschungsgelände nördlich der Lichtenbergstraße verlegt. Dies bedeutet, dass alle Versorgungsleitungen bis zu dem Übergabeschacht Eigentum des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Freising Süd werden. Nach dem Übergabeschacht ist entweder der Freistaat Bayern Eigentümer der Leitungen oder aber von diesem Übergabeschacht legt der Zweckverband entsprechende Hausanschlüsse zu den entsprechenden Bauvorhaben.

 

Als Anlage 3 liegt der Entwurf einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd bei.

Nach Abstimmung der Vereinbarungsentwürfe mit der Rechtsaufsichtsbehörde werden beide Zweckvereinbarungen (Landeshauptstadt München und Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd) den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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Anlagen

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