ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/374/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 mit Finanzplan und Anlagen sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 sind beigefügt.

 

Dieser Haushaltsentwurf ist ein Sparhaushalt, begründet durch die weitere Finanzierung des Gymnasiumneubaus und der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG (EWG) und die gesetzlich auferlegten Verpflichtungen hinsichtlich Kinderbetreuung und energetischer Sanierung öffentlicher Gebäude. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt zwar durch voraussichtlich höhere Steuereinnahmen, aber durch die Mehrausgaben u.a. bei der Kreisumlage und für das Gymnasium (Zinsausgaben) bleibt die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf annähernd gleichem Niveau wie im Vorjahr, was sich dann bei der Finanzierung von Investitionen negativ auswirkt. Für Wahlgeschenke sind daher keine Mittel vorhanden.

 

Die wichtigsten Eckdaten sind folgende:

 

Der Haushalt hat ein Volumen von 47,676 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 15,066 Mio. € im Vermögenshaushalt.

 

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Gewerbesteuereinnahmen (23 Mio. €) und die Einkommensteuerbeteiligung (9 Mio. €). Die sonstigen Steuern und Zuweisungen machen ca. 5,37 Mio. € aus, die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ ca. 8,97 Mio. € und die sonstigen Finanzeinnahmen ca. 1,34 Mio. €.

 

Hauptausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Kreisumlage (ca. 10,86 Mio. €), die Gewerbesteuerumlage ca. (ca. 4,43 Mio. €) und die Personalausgaben (ca. 8,55 Mio. €). Daneben fließen ca. 6,37 Mio. € in den Unterhalt und die Bewirtschaftung von Gebäuden, Straßen und Grundstücken, ca. 4,38 Mio. € in laufende Zuschüsse (davon ca. 3,15 Mio. € für Kinder- und Jugendbetreuung) sowie ca. 1,03 Mio. € für sonstige Finanzausgaben (davon 741.200 € Zinsausgaben). Bemerkenswert ist, dass aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens der Zuschussbedarf der U-Bahn weiter sinkt. Der 1. Abschnitt ist inzwischen sogar kostendeckend.

 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt 5.165.700 €.

 


Als wesentliche Einnahmen im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungs­haushalt aus Grundstücksverkäufen (3,0 Mio.), Beiträgen und ähnlichen Entgelten (0,7 Mio. €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 2,42 Mio. €, davon für U-Bahn ca. 1,6 Mio. €) erwartet. Die Jahresüberschüsse 2012 und 2013 in Höhe von insgesamt (mindestens) 3,257 Mio. € soll der Rücklage wieder entnommen werden. Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Im Haushaltsentwurf sind im Vermögenshaushalt aufgrund der Finanzsituation nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen worden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Umbau/Erweiterung der Feuerwehr Hochbrück und die Sanierung der Gaststätte Hochbrück, die Restfinanzierung der Umgestaltung der B11 im Stadtgebiet, die die Sanierung der Rathaustiefgarage, die Schaffung neuer Radwege und Radabstellplätze am U-Bahnhof und in der Finanzplanung der Neubau eines Kinderhauses, um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch zukünftig begegnen zu können. Auch für den Neubau des Gymnasiums müssen weitere Mittel in Höhe von 3,04 Mio. € bereitgestellt werden.

 

Weitere Investitionen (z.B. Sanierung Bürgerhaus (für 2016 vorgemerkt), Grundschule Ost und Römerhof, Neubau Feuerwehrhaus Garching, Neubau VHS, Gestaltung der Kommunikationszone, Neubau weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen usw.) wären zwar wünschenswert, sind aber derzeit nicht finanzierbar und meist auch in der Ausführung und Höhe der Kosten noch unbekannt. Über die Wünsche nach neuen Sportstätten muss der Stadtrat entscheiden. Insgesamt sind ca. 3 Mio. € für Hochbaumaßnahmen und ca. 2,2 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen vorgesehen, dazu ca. 0,87 Mio. € für Beschaffungen von Fahrzeugen und Gegenständen und ca. 3,16 Mio. € Investitionszuschüsse an die beiden Schulzweckverbände. Bei Vorlage des Verwendungsnachweises für den 2. U-Bahn-Abschnitt sind 1,83 Mio. € Restzahlung aus der Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt München fällig, wobei es Zuschüsse der Finanzierungspartner Freistaat Bayern und Landkreis München gibt.

 

Für Details wird auf den Vorberichte zum Haushaltsplan bzw. zum Wirtschaftsplan verwiesen.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Haushaltsplan 2014 der Stadt Garching mit Anlagen und Finanzplanung sowie der Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ werden in die zuständigen Ausschüsse zur Beratung verwiesen.

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