ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/376/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Stadt Garching hat mit den meisten Trägern von Kindertageseinrichtungen in Garching (katholischen Pfarramt St. Severin Garching, Zweckverband Evangelische Kirchen in München, AWO München-Land, demnächst auch Caritas für die Kinderkrippe) Defizitvereinbarungen abgeschlossen, bei denen sich die Träger verpflichten, nur Gebühren entsprechend den städtischen Gebühren zu erheben. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Garching zu einer begrenzten Übernahme des Betriebskostendefizits. Das vereinbarte Defizit beträgt seit 2009 jeweils 15.000 € pro Gruppe.

 

Die Stadt Garching hat seine Benutzungsgebühren seit vielen Jahren nicht erhöht, die o.g. Träger vereinbarungsgemäß auch nicht. Zeitgleich sind aber insbesondere die Personal- (+12 % seit 2008) und Energiekosten (z.B. Strom +30 % seit 2008) deutlich gestiegen. Der Basiswert der staatlichen und kommunalen Förderung stieg im gleichen Zeitraum seit 2008 auch nur um 12 %, so dass für die gewünschte Verbesserung des Anstellungsschlüssels eigentlich kein Geld da ist. Erschwerend kommt dazu, dass den Trägern die staatliche Förderung monateweise komplett gestrichen wird, wenn länger als einen Monat der Anstellungs- oder Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten wird. In der derzeitigen Situation ist es äußerst schwer, z.B. bei Schwangerschaft oder Kündigung innerhalb eines Monats insbesondere bei Erziehern Ersatz zu finden.

 

Die bisher vorgelegten Haushaltspläne zeigen, dass das vereinbarte Defizit 2014 den Trägern voraussichtlich nicht mehr ausreichen wird, um mit einem vernünftigen Personalschlüssel kostendeckend zu arbeiten. Die Träger argumentieren zu Recht, dass mit der Gebührenfestlegung eine andere Einnahmequelle in der Höhe begrenzt ist. Daher wird vorgeschlagen, die Defizitübernahme der Stadt Garching von bis zu 20.000 € pro Gruppe und Jahr zu erhöhen.

 

Die Stadtverwaltung hofft immer noch, dass Bund und Freistaat ihren Lippenbekenntnissen zur Kinderbetreuung im Wahlkampf Taten folgen lassen und für eine angemessene Kostenausstattung der Kindertageseinrichtungen sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss zukünftig über eine Gebührenanpassung nachgedacht werden.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat ermächtigt die Erste Bürgermeisterin zur Anpassung der bestehenden Defizitvereinbarungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen in Garching auf eine Defizitübernahme der Stadt Garching von bis zu 20.000 € pro Gruppe und Jahr.

 

Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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