ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/623/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 07.01.2014, eingegangen per E-Mail am 10.01.2014, teilt die Gemeinde Ismaning die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit. Es wird um Stellungnahme bis 10.02.2014 gebeten.

 

Anlass der Änderung ist die Aufgabe der seit langem dort ansässigen gewerblichen Nutzung (Hueber-Verlag). Die Gemeinde Ismaning hat die Möglichkeit ihre städtebauliche Zielsetzung neu auszurichten und den Wohnungsbau als Nachfolgenutzung zum bisherigen Mischgebiet zu implementieren. Der Änderungsbereich liegt im südlichen Teil des Gemeindegebietes von Ismaning, am Ortsrand in Richtung Unterföhring. Das Änderungsgebiet besitzt eine Größe von ca. 2,8 ha, als max. Baudichte soll die bisher gültige GFZ von 1,0 beibehalten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Garching durch die vorliegende 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning nicht berührt. Es kann, wenn keine gravierenden Planänderungen eintreten,  auf eine weitere Beteiligung verzichtet werden.

 

Weiter wird in der Begründung unter Punkt B bekanntgegeben, dass zugleich eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 133 „Föhringer Hang, südwestlich der Böhmerwaldsiedlung“ erfolgt. Der Bereich ist im Luftbild (Anlage 1 blau dargestellt). Der Stadtrat hatte am 30.09.2010 mehrheitlich beschlossen im laufenden Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 der Gemeinde Ismaning keine Stellungnahme abzugeben.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning ohne Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere Verfahrensbeteiligung ist nur im Falle einer relevanten Planänderung erforderlich.

 

 

 

 

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Anlagen

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