BESCHLUSSVORLAGE - GB II/628/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag der Postbank Filialvertrieb AG zur Errichtung eines Werbepylons auf dem Grundstück Umgehungsstraße 2, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.02.2014
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I. Sachvortrag:
Die Postbank Filialvertrieb AG legt am 21.01.2014 einen Bauantrag zur Errichtung eines Werbepylons auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1165/4, Umgehungsstraße 2, Gem. Garching vor. Es ist geplant einen selbstleuchtenden Pylon mit einer Höhe von 2,70 m und einer Breite von 0,75 m zu errichten. Der Pylon soll am Straßenrand der Umgehungsstraße beim bestehenden Fußgängerüberweg errichtet werden, u.a. auch um die Ausleuchtung des Fußgängerüberganges zu verbessern.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, die Errichtung der Postcontainer ist befristet für 2 Jahre als sog. sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt worden. Das Einvernehmen der Stadt Garching wurde in der Sitzung des Stadtrates am 18.06.2013 einstimmig erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der gewählte Standort nicht unterstützt werden. Die dortige Errichtung würde eine gravierende Verschlechterung der Sichtbeziehungen Kfz - Fußgänger an dem Übergang bedeuten. Die Sicht für Fußgänger nach Süden bzw. für Kfz nach Norden in Richtung des Überganges würde deutlich verschlechtert. Es sind bereits zwei Werbeanlagen am Postcontainer vorhanden, ein unbeleuchtetes Wand-Transparent und ein beleuchteter Postbank-Schriftzug, die Auffindbarkeit des temporären Standortes ist somit gegeben. Die Beleuchtung des Überganges ist durch eine Leuchte auf der anderen Seite der Straße gewährleistet.
Am 29.01. ging nach Kontaktaufnahme mit der Postbank eine Überplanung zum Standort des Pylons ein. Dieser soll nun im Bereich der Einfahrt, räumlich abgesetzt von der Straße und höhenmäßig auf dem Niveau der Parkfläche, errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort im Bereich der Einfahrt wesentlich günstiger als der vormalige einzustufen. Er behindert nicht mehr die Wege von Kfz- und Fußgängerverkehr und kann daher befürwortet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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524,7 kB
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2
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373,3 kB
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3
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750,3 kB
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4
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329,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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