BESCHLUSSVORLAGE - GB II/629/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Mittenheimer Straße, 1. Änderung" der Gemeinde Oberschleißheim; Beteiligung der Stadt Garching gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.02.2014
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I. Sachvortrag:
Die Gemeinde Oberschleißheim legt mit Schreiben vom 22.01.2014 die Unterlagen zur Beteiligung an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Mittenheimer Straße“ vor. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt. Um Stellungnahme bis 28.02.2014 wird gebeten.
Der Bebauungsplan umfasst die beiden Grundstücke, Fl.Nrn. 115/45 und 115/329, Mittenheimer Str. / Ludwig-Thoma-Str., Gem. Oberschleißheim. Die künftig mögliche Bebauung soll die derzeit zulässige Grundfläche von 230 m² auf beide Grundstücke aufteilen, für das östliche Grundstück, Fl.Nr. 115/329, soll ein zusätzlicher Bauraum, Geschosszahl II+D, festgesetzt werden.
Es handelt sich um eine innerstädtische Nachverdichtung, es wird weiter kein zusätzliches Baurecht geschaffen sondern das bestehende auf beide Grundstücke verteilt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 liegt ca. 3,5 km westlich der Gemarkungsgrenze Garchings.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine negativen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 zu erkennen. Es wird empfohlen die Planung ohne Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die weitere Beteiligung ist nur bei Vorliegen relevanter Planänderung erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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884,6 kB
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114,5 kB
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