ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/645/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.02.2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Zum Grundstückspreis:

Dieser Teil der Beschlussvorlage wird nachgereicht, da dies urlaubsbedingt nicht beantwortet werden konnte.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist nicht rechtswidrig durchgeführt worden.

Allgemeine Informationen:

Das BauGB sieht eine Beteiligung des Stadtrats nur beim Aufstellungsbeschluss §2 Abs. 1 BauGB sowie beim Satzungsbeschluss § 10 As. 1 BauGB vor.

Weitergehende Regelungen sind in der Geschäftsordnung des Stadtrates enthalten, die in diesem Fall keine rechtliche Auswirkung entfalten.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist am 1.6.2006 gefasst worden. In der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 20.06.2007 ist die Freigabe für das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Planungsvariante V gefasst worden. Das Verfahren ruhte im Anschluss, da erst der Grundstücksverkauf erfolgen sollte. Der Stadtrat hat die Erste Bürgermeisterin in der Sitzung am 24.07.2008 ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, welcher am 20.08.2008 notariell beurkundet worden ist.

 

In der Sitzung am 01.10.2008 wurde der Bebauungsplan für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Die Auslegung erfolgt vom 23.12.2009 – 25.01.2010.

 

Ein erneuter Auslegungsbeschluss ist notwendig geworden, da kein vorhabensbezogener Bebauungsplan aufgestellt wurde, sondern ein herkömmlicher qualifizierter Bebauungsplan.

 

Zu diesen nahm der PUA am 23.03.2010 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Dem Protokollauszug vom 23.03.2010 ist auf den Seiten 20, 21 zu entnehmen, dass die Planänderung vorgestellt worden ist.

 

In der Sitzung am 26.11.2009 ist kein Beschluss gefasst worden. Die im Anschluss durchgeführte Auslegung bezieht sich auf den Planstand der Beschlussfassung vom 01.10.2008.

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 146 gefasst.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen

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