ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/321/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 24.02.1014 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Grüne folgende Anträge:

 

  1. Dem Stadtrat wird die Zweckvereinbarung mit „Mein Garching“ zur Kenntnis gegeben.
  2. Der Stadtrat beschließt dass die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Garching und der Landkreis-Anzeiger GmbH (Druck & Verlag Zimmermann), gekündigt wird.
  3. Der Stadtrat beschließt, dass in „Mein Garching“ keine amtlichen Mitteilungen der Stadt mehr veröffentlicht werden dürfen.
  4. Der Stadtrat beschließt, dass das Garchinger Stadtwappen nicht mehr in „Mein Garching“ verwendet werden darf.
  5. Der Stadtrat beschließt, dass das Garchinger Logo der Stadt nicht mehr in „Mein Garching“ verwendet werden darf.
  6. Der Link auf der Homepage der Stadt Garching zu der Ausgabe von „Mein Garching“ 2014/1+2 ist zu löschen.
  7. Anfrage: Erhält die Stadt Garching die gesamte Ausgabe von „Mein Garching“ im Entwurf vor dem Druck?

 

Zur Begründung wird angeführt, dass aus Sicht der Antragsteller „die Beteiligung der Stadt Garching an „Mein Garching“ nicht mehr tragbar ist. Die Überparteilichkeit des Blattes ist nicht gewahrt und schadet deshalb der Stadt Garching als Institution.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. „Zweckvereinbarung“: Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2008 wurde mehrheitlich beschlossen, den Druck & Verlag Zimmermann in Unterschleißheim mit der Herausgabe eines monatlichen Mitteilungsblattes für die Stadt Garching zu beauftragen. Die Landkreis-Anzeiger GmbH in Unterschleißheim wollte das ursprünglich als „Forsches Garching“ bezeichnete Projekt in Eigenregie in anderer Aufmachung und mit dem neuen Namen „Mein Garching“ fortsetzen.

 

Aus diesem Grund fanden zwischen der Stadtverwaltung und dem Verlag im Juni / Juli 2009 mehrere Gespräche statt, in denen die einzelnen Punkte einer Zusammenarbeit mündlich vereinbart wurden.

 

Aus Sicht der Verwaltung lag und liegt „Mein Garching“ im Interesse der Stadt Garching, da es ein zeitgemäßes, für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses Mitteilungsblatt mit einem amtlichen Teil für die Stadt Garching darstellt. Der Stadtverwaltung wurden bei den Gesprächen zum Einen die Herausgabe und Verteilung der Zeitung und zum Anderen 6 der jeweils sechzehn Seiten für amtliche Mitteilungen und Neuigkeiten aus dem Rathaus zugesagt.

 

Aus diesem Grund wurde dem Verlag seitens der Stadt als Gegenleistung gestattet, das „Garching“-Logo und das Stadtwappen nur auf den 6 Stadtseiten zu verwenden. Die Stadtverwaltung versorgt darüber hinaus die Redaktion mit amtlichen Mitteilungen und Neuigkeiten aus dem Rathaus und dem Stadtgeschehen. Dabei gibt es keine Exklusivrechte für „Mein Garching“. Vielmehr ist „Mein Garching“ ein Bestandteil des bestehenden Presseverteilers und jeder Herausgeber kann entscheiden, welche Mitteilungen und Nachrichten er in seinem Blatt veröffentlicht.

In der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2009 wurde das zuständige Gremium über „Mein Garching“ in Kenntnis gesetzt und es wurde die Verwendung des Logos und des Stadtwappens für die 6 städtischen Seiten sowie die Veröffentlichung amtlicher Nachrichten gestattet.

 

Im damaligen Beschlussvorschlag wurde die Verwendung des Logos und Wappens insoweit befürwortet als, die Stadt Garching gemäß Geschäftsordnung kein Amtsblatt oder amtliches Mitteilungsblatt für die ortsübliche Bekanntmachung nutzt, sondern lediglich die Mitteilungstafeln in der Stadt. Insoweit wurde „Mein Garching“ nicht als amtliches Mitteilungsblatt ausgewählt, sondern vielmehr als Medium, in dem auch amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden, gleiches gilt für die Ortsnachrichten.

Die Stadt hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung – trotz der zugesagten sechs Seiten – und es bleibt auch festzustellen, dass die Veröffentlichungen nicht immer vollständig sind bzw. aufgrund des zustehenden Platzes auch nicht sein können.

Die Stadt erhält daher auch nicht die gesamte Ausgabe von „Mein Garching“ vor dem Druck. Es werden seitens des Bürgermeisterbüros nur die 6 städtischen Seiten inhaltlich vor dem Druck freigegeben.

 

Das Interesse der Stadt Garching an der Zeitung und an der Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen wurde in der damaligen Beschlussvorlage bereits ebenfalls thematisiert: Grundsätzlich sollte eine Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung möglichst umfangreich informieren. Jeder sollte möglichst einfach an diese Informationen kommen. Neben dem Internet sollten auch die Printmedien entsprechend genutzt werden. „Mein Garching“ wird an alle Garchinger Haushalte verteilt. Für die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen entstehen der Stadt Garching keinerlei Kosten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die amtlichen Mitteilungen der Stadt auch künftig im Stadtjournal „Mein Garching“ der Landkreis-Anzeiger GmbH veröffentlicht werden. Dies schließt nicht aus, dass auch andere Verlage amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus veröffentlichen. Dabei ist den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der sauberen und eindeutigen Abtrennung vom nichtamtlichen Teil – Rechnung zu tragen.

 

Zu Punkt 6 des Antrages: Der Link auf der Homepage der Stadt Garching wurde zum Schutz der persönlichen Interessen von StR Dr. Adolf vorerst entfernt.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne wird zurückgestellt. Der Stadtrat beschließt, die Verwendung des Garchinger Stadtwappens und des Logos für das Magazin „Mein Garching“ bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu gestatten und ebenso wie bisher auf 6 Seiten amtliche Mitteilungen zu veröffentlichen.

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