ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/411/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Nach den Personenstandsgesetzen besteht die Möglichkeit den Ersten Bürgermeister und die weiteren Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungs-Standesbeamten zu bestellen. Dies bedeutet, dass der Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist. Die sonst für Mitarbeiter des Standesamtes für die Bestellung notwendigen fachlichen Eignungsvoraussetzungen müssen in diesem Fall nicht vorliegen.

 

Die Bestellung zum Eheschließungs-Standesbeamten wird mit der Aushändigung der Bestellungsurkunde wirksam und endet mit Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters.

 

Zuständig für die Bestellung zum Standesbeamten ist der Stadtrat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann zum Eheschließungs-Standesbeamten gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zu bestellen

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann zum Eheschließungs-Standesbeamten gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zu bestellen.

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