BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/325/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.05.2014
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I. Sachvortrag:
Nach Art. 37 Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) hat der Erste Bürgermeister spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Stadtrat abhält, folgenden Diensteid zu leisten:
Den Eid des Ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Stadtratsmitglied, Herr Kraft, ab.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
StR Kraft weist darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.
Der Erste Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann leistet den Eid.
