ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/328/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen weiteren Bürgermeister.

Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden sollen. Es soll zwei weitere Bürgermeister geben.

Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt.

Zum zweiten und dritten Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

Erster Bürgermeister Dr. Gruchmann stellt den Antrag, zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Stadtrat beschließt für die Legislaturperiode 2014 - 2020 neben dem Ersten Bürgermeister zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen.

 

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