BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/329/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der weiteren Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.05.2014
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I. Sachvortrag:
Für die Wahl des weiteren Bürgermeisters gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Die Wahl ist in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Für den Wahlvorgang selbst ist unter Beachtung von Art. 51 Abs. 3 GO keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Zum Wahlvorstand werden …………………………. bestimmt.
Als Wahlvorschläge für die Wahl des zweiten Bürgermeisters gehen ein:
Nachdem keine weiteren Wahlvorschläge eingehen, wird der zweite Bürgermeister in geheimer Abstimmung gewählt.
Im Anschluß findet die Wahl des dritten Bürgermeisters statt.
Als Wahlvorschläge gehen ein:
Nachdem keine weiteren Wahlvorschläge eingehen, wird der dritte Bürgermeister in geheimer Abstimmung gewählt.
