ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/330/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Zweite und Dritte Bürgermeister wird nach Art. 37 Abs. 1 KWBG vereidigt. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.

 

Die Gewählte treten in die Mitte des Saales und leisten den Eid:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“

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