ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/675/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Gemeinde Ismaning teilt am 14.04.2014 die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Zwischen Augustenstraße und Karolinenweg“ gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2013 hat dieser die neuerliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und eine Verkürzung der Auslegungsfrist beschlossen, die Frist zur Stellungnahme lief bis 05.05.2014.

 

Der Planbereich befindet sich im Ortszentrum von Ismaning, östlich des S-Bahnhofes. Anlass der Planung ist, dass durch die Gebietsentwicklung der bestehende Baulinienplan Nr. 41/58 (von 1960) als obsolet anzusehen ist. Um zu gewährleisten, dass sich die städtebauliche Entwicklung im Sinn der Gemeinde Ismaning entwickelt, war zur Wahrung des Gebietscharakters ein neuer Bebauungsplan aufzustellen. Geplant ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, das Maß der Nutzung orientiert sich an der umliegenden Bebauung mit 2 Vollgeschossen. Im Sinne der Nachverdichtung wird die GFZ von 0,4 (FNP) auf 0,6 erhöht.

 

Aufgrund er Lage des Planungsgebietes und der Tatsache, dass lediglich eine Nachverdichtung in der Innenentwicklung stattfindet, werden aus Sicht der Verwaltung die Belange der Stadt Garching durch die Planung nicht tangiert.

 

Aufgrund der Auslegung bis 05.05.2014 war eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nicht zu erreichen. Da keine Beeinträchtigung erkennbar war, hat die Verwaltung in Absprache mit dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Ismaning fristgerecht mitgeteilt, dass von der Stadt Garching keine Äußerung zur Planung erfolgt.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt der vorstehenden Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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