ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/393/2014

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 13.02.2014 vorberaten. Damals gab es von Seiten der Fraktionen keine konkreten Änderungswünsche. Im Ergebnis der Kommunalwahl wurde der Haushalt vom Stadtrat einstimmig auf die Stadtratssitzung im Mai vertagt.

 

Die aus Sicht der Verwaltung inzwischen notwendigen Änderungen im Haushaltsplan und Stellenplan wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 15.05.2014 vorgestellt, dazu einige zusätzliche Investitionen im Vermögenshaushalt (Toilette am Maibaumplatz, Brunnen am Rathausplatz), die durch unerwartete Steuermehreinnahmen finanziert werden können.

 

Die wichtigsten Eckdaten sind nun folgende:

 

Der Haushalt hat ein Volumen von 49,500 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 14,386 Mio. € im Vermögenshaushalt.

 

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Gewerbesteuereinnahmen (24 Mio. €) und die Einkommensteuerbeteiligung (9 Mio. €). Die sonstigen Steuern und Zuweisungen machen ca. 5,73 Mio. € aus, die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ ca. 9,0 Mio. € und die sonstigen Finanzeinnahmen ca. 1,72 Mio. €.

 

Hauptausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Kreisumlage (ca. 10,86 Mio. €), die Gewerbesteuerumlage ca. (ca. 4,65 Mio. €) und die Personalausgaben (ca. 8,68 Mio. €). Daneben fließen ca. 6,5 Mio. € in den Unterhalt und die Bewirtschaftung von Gebäuden, Straßen und Grundstücken, ca. 4,38 Mio. € in laufende Zuschüsse (davon ca. 3,15 Mio. € für Kinder- und Jugendbetreuung) sowie ca. 1,03 Mio. € für sonstige Finanzausgaben (davon 741.200 € Zinsausgaben). Bemerkenswert ist, dass aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens der Zuschussbedarf der U-Bahn weiter sinkt. Der 1. Abschnitt ist inzwischen sogar kostendeckend.

 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt 6.517.800 € und liegt damit um ca. 1,35 Mio. € höher als ursprünglich veranschlagt.

 

Als wesentliche Einnahmen im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt aus Grundstücksverkäufen (3,0 Mio.), Beiträgen und ähnlichen Entgelten (0,7 Mio. €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 2,32 Mio. €, davon für U-Bahn ca. 1,6 Mio. €) erwartet. 1,318 Mio. € sollen laut Plan der Rücklage wieder entnommen werden, nachdem 2013 keine Rücklagenentnahme notwendig war. Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage sinkt am Jahresende laut Plan auf ca. 5,613 Mio. €. Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Im Haushaltsentwurf sind im Vermögenshaushalt aufgrund der Finanzsituation nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen worden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Umbau/Erweiterung der Feuerwehr Hochbrück und die Sanierung der Gaststätte Hochbrück, die Restfinanzierung der Umgestaltung der B11 im Stadtgebiet, die Sanierung der Rathaustiefgarage, die Schaffung neuer Radwege und Radabstellplätze am U-Bahnhof und in der Finanzplanung der Neubau eines Kinderhauses, um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch zukünftig begegnen zu können. Auch für den Neubau des Gymnasiums müssen weitere Mittel in Höhe von 3,04 Mio. € bereitgestellt werden.

 

Weitere Investitionen (z.B. Sanierung Bürgerhaus (für 2016 vorgemerkt), Grundschule Ost und Römerhof, Neubau Feuerwehrhaus Garching, Neubau VHS, Gestaltung der Kommunikationszone, Neubau weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen usw.) wären zwar wünschenswert, sind aber derzeit nicht finanzierbar und meist auch in der Ausführung und Höhe der Kosten noch unbekannt. Über die Realisierung der Wünsche nach neuen Sportstätten und ihre Reihenfolge muss der Stadtrat entscheiden. Insgesamt sind ca. 3,1 Mio. € für Hochbaumaßnahmen und ca. 2,2 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen vorgesehen, dazu ca. 0,87 Mio. € für Beschaffungen von Fahrzeugen und Gegenständen und ca. 3,16 Mio. € Investitionszuschüsse an die beiden Schulzweckverbände. Bei Vorlage des Verwendungsnachweises für den 2. U-Bahn-Abschnitt sind 1,83 Mio. € Restzahlung aus der Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt München fällig, wobei es Zuschüsse der Finanzierungspartner Freistaat Bayern und Landkreis München gibt.

 

Die aufgeführten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben Auswirkungen auf das Haushaltsvolumen. Die Haushaltssatzung ändert sich wie folgt:

 

Haushaltssatzung

Stadt Garching b. München für das

 

Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München

 

folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen mit              49.500.000 €

in den Ausgaben mit              49.500.000 €

 

und im Vermögenshalt

 

in den Einnahmen mit              14.386.000 €

in den Ausgaben mit              14.386.000 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

              a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)              280 v.H.

              b)  für die Grundstücke (B)              280 v.H.

 

2.              Gewerbesteuer              330 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

 

Garching, ____________________

 

Stadt Garching b. München

 

 

Dr. Dietmar Gruchmann

Erster Bürgermeister

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich (13:2) die Verabschiedung des Haushaltes in der vorgelegten Fassung.

 

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2014 und den Haushaltsplan 2014 mit Anlagen.
  2. Den Finanzplan 2015 bis 2017 als Anlage zum Haushaltsplan 2014.
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Anlagen

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