BESCHLUSSVORLAGE - GB II/139/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe der Pflegearbeiten für die öffentlichen Staudenflächen im Stadtgebiet Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.03.2017
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I. Sachvortrag:
Im Januar 2017 wurde zu den Pflegearbeiten für die öffentlichen Staudenflächen im Stadtgebiet Garching eine Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach VOL/A vorgenommen.
Die Ausschreibung wurde am 27.01.2017 im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. Sie beinhaltet die Pflege von insgesamt 3838 ² stadteigenen Staudenflächen und gilt für den Zeitraum von drei Jahren.
Insgesamt fünf Firmen haben die Unterlagen angefordert. Davon gaben schließlich 4 Mitbewerber fristgerecht bis zum Eröffnungstermin am 01.03.2017 um 9:00 Uhr ihre Angebote ab.
Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:
- Preis70 v.H.
- Mehrjährige Erfahrung20 v.H.
- Ökologische Kriterien10 v.H.
Die Angebotspalette reichte vom preislich günstigsten Anbieter in Höhe von 40.285,67 € bis 51422,64 € zzgl. MwSt.
Die rechnerische Überprüfung anhand der oben genannten Zuschlagskriterien ergab, dass die Firma Schmidt & Hauck die höchste Punktzahl erzielt hatte. Die Firma gab mit einer Angebotssumme (netto) von 40.285,67 € jährlich auch das preislich günstigste Angebot ab.
Es wird daher empfohlen, den Auftrag für die Pflege der öffentlichen Staudenflächen in Garching für die Jahre 2017 bis 2019 an die Firma Schmidt & Hauck mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von jährlich 40.285,67 € netto zu vergeben.
II. BESCHLUSS:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, die Pflegearbeiten für die öffentlichen Staudenflächen in Garching für die Jahre 2017 bis 2019 an die Firma Schmidt & Hauck mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von jährlich 40.285,67 € netto zu vergeben.
